Neue GEMA-Regelung für eigene Musik
Bands wie die Arctic Monkeys, die sich in England über kostenlose MP3-Downloads eine Fanbasis erspielt haben, müssten in Deutschland erst einmal kräftig investieren, jedenfalls wenn sie GEMA-Mitglied wären.
Wieso es diesen Unterschied zwischen Streaming und Download gibt, konnte die GEMA auch auf Nachfrage von Golem.de nicht erklären. Die Verantwortlichen seien alle noch mit der Mitgliederversammlung beschäftigt, die Anfang dieser Woche stattfand, hieß es aus der Pressestelle.
Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) kümmert sich um die Zweitverwertungsrechte von Musikern und Musikverlagen. Wird zum Beispiel ein Stück im Radio gespielt oder nimmt ein anderer Musiker eine Coverversion auf, so muss derjenige, der den Song verwendet, Gebühren an die GEMA bezahlen. Die schüttet dann die Tantiemen an den Autor aus - natürlich nur wenn der GEMA-Mitglied ist.
Ein Problem taucht dann auf, wenn der Autor selbst seine Stücke verwerten will, zum Beispiel auf seiner Homepage. Es ist nämlich laut GEMA-Vertrag nicht möglich, einzelne Stücke oder Nutzungsarten aus der Verwertungskette auszuschließen.
Das gilt auch für die Online-Nutzung. In einigen Weblogs und Foren ist das Gerücht zu lesen, dass man den Online-Vertrieb ausschließen kann, wenn man einen Wahrnehmungsvertrag abschließt. Laut Angaben der GEMA stimmt das allerdings nicht. Man könne einzelne Rechtegruppen ausschließen, so zum Beispiel das Aufführungs- oder Vervielfältigungsrecht. Da aber die Online-Nutzung verschiedene Rechte kombiniert - zusätzlich zum Vervielfältigungsrecht etwa auch das Senderecht -, sei dies nicht möglich. [von Valie Djordjevic]
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Neue GEMA-Regelung für eigene Musik |
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Nunja: ein Musiker komponiert ein Stück, der Songwriter schreibt den Text, eine Band...
Ich dachte bisher, die GEMA sei eine Institution, die _meine_ Rechte gegenüber anderen...
die regelung ist fantastisch, richtig und soll auch so bleiben weil es nicht naders...
Du hast den Sinn der Gema nicht verstanden. Mach mal einen unterschied Du zahlst ja...