Urheberrechtsreform: "Zweiter Korb" in Nachteulen-Lesung
Politiker werden erst nachts über Gesetzesänderung debattieren
Am heutigen Donnerstag, dem 29. Juni 2006, soll der zweite Korb der Urheberrechtsnovelle in die erste Lesung im Bundestag gehen. Allerdings wird das Thema als Punkt 27 in der Tagesordnung erst sehr spät, nämlich in der Nacht zum Freitag behandelt. Kritiker befürchten deshalb, dass es - wenn überhaupt - nur zu einer müden statt zu einer ernsthaften Diskussion kommen wird.
Die erste Lesung des "Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft", wie die Gesetzesvorlage im vollständigen Titel heißt, ist in der Sitzung unter Tagesordnungspunkt 27 anberaumt, so dass die Diskussion erst in der Nacht von Donnerstag zu Freitag gegen 2:30 Uhr beginnen wird. Wie viele Abgeordnete zu diesem Zeitpunkt noch im Plenarssaal des Bundestags zugegen sein werden und wie gesprächsfreudig sie um diese Uhrzeit noch sind, bleibt abzuwarten.
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Die Pressestelle des Deutschen Bundestages sieht darin nichts Ungewöhnliches. Diejenigen Abgeordneten, die sich mit dem Thema beschäftigen, würden anwesend sein, hieß es auf telefonische Anfrage seitens Golem.de. Im Übrigen ginge es bei der ersten Lesung sowieso nur darum, die Gesetzesvorlagen an die Ausschüsse zu überweisen; für eine Diskussion über den Gesetzesentwurf sei auch in der zweiten und dritten Lesung noch Zeit.
Genau das aber bezweifelt der Bayerische Journalisten-Verband (BJV), der schon im März 2006 eine E-Mail-Kampagne gegen die Reform startete. Die Geschäftsführerin des BJV, Frauke Ancker, kritisiert die Terminlegung: "Aller Voraussicht nach wird eine Diskussion nicht stattfinden und das Gesetz ohne Aussprache an die Ausschüsse überwiesen. In den Ausschüssen aber sitzen die Experten, die erfahrungsgemäß den Regierungsentwurf mehrheitlich absegnen werden."
Deshalb startete der BJV Anfang dieser Woche eine E-Mail-Kampagne, in der er seine Mitglieder dazu auffordert, ihren lokalen Bundestagsabgeordneten zu schreiben, um ihnen die Wichtigkeit des Gesetzesvorhabens deutlich zu machen. Der BJV kritisiert vor allem drei Punkte: die Beschränkung der Geräteabgabe, die Regelung zu unbekannten Nutzungsarten und die Ausgleichsentschädigung bei Urheberrechtsverletzungen.
Im neuen Entwurf schlägt die Bundesregierung eine Beschränkung der Geräteabgaben auf fünf Prozent des Verkaufspreises vor. Bisher gab es feste Sätze für die Abgaben, über die die Urheber einen Ausgleich dafür erhielten, dass zum Beispiel im Rahmen der Privatkopie und der Schrankenregelungen für Bibliotheken Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken angefertigt werden durften. Die Abgabe wird auf Leermedien, wie CDs und DVDs, und auf Geräte wie Fotokopierer und CD-Brenner erhoben. Nicht nur der Journalistenverband sieht in der Beschränkung auf fünf Prozent eine "Enteignung der Urheber", während das Justizministerium von einen Ausgleich zwischen den Interessen der Geräte- und Leermedienindustrie und den Urhebern spricht.
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jep seh ich genau so die meisten haben doch keine ahung um was es wirklich geht...die...