Urheberrechtsreform: "Zweiter Korb" in Nachteulen-Lesung
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die unbekannten Nutzungsarten. Bisher konnte ein Urheber die Verwertungsrechte für unbekannte Nutzungsformen nicht im Voraus an Verlage oder andere Verwerter abtreten. Wenn zum Beispiel ein Fotograf in den achtziger Jahren ein Foto an eine Zeitung verkauft hat, muss die Zeitung, wenn sie dieses Foto heute auf einer CD-ROM veröffentlichen will, den Fotografen ausfindig machen, ihn um Erlaubnis bitten und entsprechend vergüten. Durch die neue Regelung würde diese Prozedur entfallen und der Zeitungsverlag könnte das Foto gleich auf die CD packen.
Dadurch soll es möglich werden, so die Bundesregierung, dass Inhalte, die ansonsten in Archiven verstauben würden, weil die Urheber nicht mehr aufzufinden sind, veröffentlicht werden könnten. Urheber hätten das Recht, der Verwendung zu widersprechen, allerdings haben die Verwerter nicht die Pflicht, den Urheber vorher von der neuen Nutzung in Kenntnis zu setzen. Hier setzt die Kritik des BJV an, da ein Widerspruchsrecht ohne Kenntnis wenig Wirkung zeigt.
Der Journalisten-Verband veranstaltete mit der Aktion schon zum dritten Mal im Jahr 2006 eine E-Mail-Kampagne, bei der die Mitglieder gegen die Novelle protestieren. Nach Angaben von Claudia Petrik, Fachgruppenvorsitzende Freie des BJV, zieht der Protest weite Kreise: "Die Zahl geht in die Hunderte, wenn nicht Tausende." Auch von der ehemaligen Justizministerin Herta Däubler-Gmelin hat der Verband aufmunternde Worte erhalten.
Die Verwertungsgesellschaft GEMA, die für die Zweitverwertung der Rechte von Musikern und Komponisten zuständig ist, nutzt ebenfalls die Gelegenheit, um erneut auf ihre Kritik zur Urheberrechtsnovelle aufmerksam zu machen. Sie erwartet "nach jüngsten Berechnungen einen Rückgang von annähernd 60 Prozent", wenn die Fünf-Prozent-Regelung für Geräte- und Leermedien eingeführt wird, meldet die GEMA in einer Pressemitteilung, die sie gemeinsam mit der GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) und dem Deutschen Musikrat herausgebracht hat.
Der Sprecher des GEMA-Vorstandes, Jürgen Becker, nahm eine Äußerung der Bundeskanzlerin Angela Merkel als Anlass, um den Bundestag aufzufordern, "im eigenen Land mit gutem Beispiel voranzugehen und den Schöpfern musikalischer Werke den ihnen zustehenden Schutz nicht zu versagen". Die Bundeskanzlerin hatte während ihrer China-Reise angekündigt, beim Urheberrechtsschutz "hart und klar" zu bleiben. [von Valie Djordjevic]
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Urheberrechtsreform: "Zweiter Korb" in Nachteulen-Lesung |
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jep seh ich genau so die meisten haben doch keine ahung um was es wirklich geht...die...