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Mobilfunk-Regulierung: Bundesnetzagentur legt Entwürfe vor

Ex-ante-Entgeltgenehmigung für Terminierungsentgelte vorgesehen. Die Bundesnetzagentur macht in Sachen Mobilfunkregulierung Ernst und hat den vier Mobilfunkbetreibern sowie den nationalen Regulierungsbehörden der anderen EU-Mitgliedsstaaten Entwürfe von Regulierungsverfügungen zukommen lassen. Darin ist eine Ex-ante-Entgeltgenehmigung vorgesehen, d.h. die Terminierungsentgelte, die die Mobilfunker sich gegenseitig bzw. Festnetzbetreiber für die Durchleitung von Gesprächen in Rechnung stellen, würden vorab von der Bundesnetzagentur festgelegt.
/ Jens Ihlenfeld
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Die Entscheidungsentwürfe betreffen die Terminierungsleistungen in den Netzen von T-Mobile, Vodafone D2, E-Plus und O2. Die vier Mobilfunknetzbetreiber sollen demnach ein Standardangebot für Zugangsleistungen vorlegen, die Terminierungsentgelte sollen durch die Bundesnetzagentur im Rahmen einer "Ex-ante-Entgeltgenehmigung" festgesetzt werden. Wie die Preise aussehen, verriet die Bundesnetzagentur der Öffenltichkeit noch nicht.

Die Bundesnetzagentur hatte den Mobilfunkern zunächst die Möglichkeit gegeben, die Ex-ante-Entgeltregulierung durch eine angemessene weitere Absenkung der Preise abzuweden. Doch die vier konnten sich nicht einigen, Presseberichten zufolge ist E-Plus ausgeschert. Ziel der Bemühungen ist es, die Preise für Gespräche in die Mobilfunknetze für die Verbraucher zu senken. Heute sind Gespräche vom Festnetz zum Handy mitunter um ein Vielfaches teurer als umgekehrt.

Die Europäische Kommission sowie die nationalen Regulierungsbehörden der anderen Mitgliedsstaaten können nunmehr innerhalb eines Monats zu dem Entwurf Stellung nehmen. Unter weitestgehender Berücksichtigung der Stellungnahmen will die Bundesnetzagentur dann endgültig entscheiden.


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