Neuer Personalausweis wahlweise mit elektronischer Signatur
Aus Sicht der IT-Industrie dürfte die Ankündigung, eine "elektronische Authentisierungsfunktion" und wahlweise eine qualifizierte elektronische Signatur in den Ausweis zu integrieren, deutlich interessanter sein. Die Bundesregierung erwähnte ausdrücklich, dass die Authentisierungsfunktion dem Ausweisinhaber die Möglichkeit geben soll, sich im Internet elektronisch "auszuweisen".
Die Daten der elektronischen Authentisierungsfunktion sollen nur auf Wunsch des Inhabers und mit seiner ausdrücklichen Zustimmung im Einzelfall ausgelesen werden können.
Mit der Integration der elektronischen Signatur gäbe es für den Staat Möglichkeiten, Bürger und auch Unternehmen mit der Technologie nicht nur vertraut zu machen, sondern auch großflächig auszustatten. Die rechtlichen Grundlagen für die Einführung der elektronischen Signatur wurden schon 2001 in einem gesonderten Signaturgesetz (SigG) gelegt.
Das Bundesinnenministerium erarbeitet gerade ein Grobkonzept, das Ende 2006 fertig gestellt werden soll.
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