Elektronische Verwaltung des Lebens und Sterbens
Das bisherige Familienbuch soll durch die Beurkundungen in den Personenstandsregistern überflüssig werden. Außerdem sollen die Beurkundungsdaten reduziert und eine rechtliche Grundlage für eine Testamentsdatei geschaffen werden.
Auf die Angabe des Berufs, der heute keine personenstandsrechtliche Aussagekraft mehr habe, solle künftig verzichtet werden. Außerdem sollen Archivierungsregeln vereinfacht werden.
Die Regierung erhofft sich jährliche Einsparungen von rund 46 Millionen Euro. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme 48 Änderungs- und Prüfwünsche zu dem Gesetzentwurf geäußert. Unter anderem hat er vorgeschlagen, zunächst nur dringende Einzelfragen wie die Abschaffung des Familienbuchs, die Straffung der Beurkundungsinhalte und die Überarbeitung der Benutzungsregelungen zu regeln. Die elektronische Personenstandsführung sollte nach Meinung der Länderkammer aber erst in einer zweiten Reformstufe eingeführt werden.
Die Bundesregierung lehnt in ihrer Gegenäußerung eine Aufteilung ab.
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