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Unternehmen sollen Kunden Datenschutzpannen beichten

Zivilrechtlicher Schadensersatzanspruch gefordert. Bündnis 90/Die Grünen fordern eine gesetzliche Regelung, wenn Unternehmen eine Panne im Umgang mit personenbezogenen Daten unterlaufen ist. Die Unternehmen sollen gezwungen werden, die betroffenen Personen darüber zu informieren.
/ Andreas Donath
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Die Grünen fordern die Bundesregierung auf, das Bundesdatenschutzgesetz entsprechend zu ergänzen und ein Bußgeld bei Verstößen gegen diese Informationspflicht einzuführen. Vor allem die Zahl so genannter Identitätsdiebstähle durch Kreditkartenbetrug und durch den Missbrauch von Identifizierungsdaten beunruhigt die Politiker. Angesichts des steigenden Missbrauchs sei es erforderlich, die Rechte der Betroffenen gegenüber dem unsachgemäßen Umgang mit ihren Daten durch nichtöffentliche Stellen zu stärken.

Die Grünen führen in der Argumentation das Beispiel Kalifornien an, wo Unternehmen verpflichtet sind, ihre Kunden zu informieren, wenn die vertrauliche Behandlung ihrer personenbezogenen Daten nicht mehr gewährleistet ist. Die Konsumenten müssten auch hier zu Lande wissen, ob die Gefahr besteht, dass ihre Daten von Unbefugten zur Kenntnis genommen, verändert, gelöscht oder anderweitig genutzt werden können.

Mit der Informationspflicht allein soll es aber nicht getan sein. Die Betroffenen sollen auch einen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch gegenüber den Unternehmen erhalten, die bei der Verwaltung ihrer Kundendaten fahrlässig oder rechtswidrig handelten.


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