Podcaster kontra WIPO
Die Webcaster sehen ihre Interessen in den Verhandlungen nicht berücksichtigt und befürchten, unter die Räder zu kommen. In ihrem offenen Brief fordern die Podcaster die WIPO ausdrücklich auf, die Eigenständigkeit von Podcasting anzuerkennen: "Rechte von Sendeunternehmen haben keinen Vorrang vor den Urheberrechten oder Lizenzen der Podcaster; Podcasting ist kein Rund- oder Fernsehfunk und dürfe nicht damit in einen Topf geworfen werden." Der Vorsitzende des Deutschen Podcaster-Verbandes(öffnet im neuen Fenster) äußerte sich gegenüber Heise online(öffnet im neuen Fenster) zu den WIPO-Plänen: "Es kann nicht sein, dass die Rundfunkanstalten freie Inhalte etwa aus Podcasts verwenden und dann darauf einen für 50 Jahre geltenden Rechtsanspruch haben."
Der Broadcasting-Treaty soll nach fast zehnjähriger Verhandlungszeit Anfang 2007 verabschiedet werden und an die Stelle des seit 1961 gültigen Rom-Abkommens(öffnet im neuen Fenster) über den Schutz von ausübenden Künstlern, Tonträgerherstellern und Sendeunternehmen treten. Da das Treffen in Barcelona mit nur achttägiger Ankündigung anberaumt wurde, sahen sich nicht alle Interessenten in der Lage, daran teilzunehmen(öffnet im neuen Fenster) .
Der Vertragsentwurf sieht die Einführung von bis zu 13 neuen Schutzrechten für Sendeunternehmen vor. Für die Ausstrahlung einer Sendung sollen die Sendeunternehmen "mindestens 50 Jahre nach dem Jahr der Erstausstrahlung der Sendung" exklusiven Schutz bekommen(öffnet im neuen Fenster) . Dieser gälte unabhängig davon, ob der Inhalt der Sendungen selbst urheberrechtlich geschützt wäre.
Neuer Schwung kam vergangenes Jahr in die bis dahin zähen WIPO-Verhandlungen, nachdem die in der US Digital Media Association (DiMA) zusammengeschlossenen Unternehmen – darunter Amazon, AOL, Apple, Microsoft, RealNetworks und Yahoo – gegenüber den US-Verhandlungsführern ihr Interesse an dem Vertrag bekundet hatten. Ihr Interesse gilt anders als etwa das der BBC vorrangig einem exklusiven Schutzrecht für Webcasting, mit dessen Hilfe sie sich neue Geschäftsfelder erschließen wollen. Nach US-Recht gibt es bisher vergleichbare Schutzrechte weder für Broadcasting noch für Webcasting.
James Boyle, Rechtsprofessor an der Duke-Universität, kommentierte die neuen WIPO-Aktivitäten in seiner Financial-Times-Kolumne(öffnet im neuen Fenster) unter der Überschrift "Umgehung der Verfassung" so: "In meinen Augen würde eine Umsetzung des Broadcasting-Vertrages in seiner vorgeschlagenen Form gegen die Verfassung verstoßen. Es würden neue, Copyright-artige Rechte über Werke geschaffen, die entweder überhaupt nicht originell sind oder deren Copyright jemand anderem gehört. Das verstößt gegen eine Kernbestimmung der Copyright-Klausel in der Verfassung." [von Robert A. Gehring]
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