Zum Hauptinhalt Zur Navigation

Urheberrecht: Bundesregierung kontra Bundesrat

Bundesregierung hält an industriefreundlichen Regelungen fest. Im Gesetzgebungsverfahren zur Novelle des Urheberrechts geht es weiter in kleinen Schritten voran. Mitte März 2006 hatte das Kabinett seinen Regierungsentwurf(öffnet im neuen Fenster) vorgestellt. Der Bundesrat kritisierte Mitte Mai 2006 den Entwurf in einer Stellungnahme(öffnet im neuen Fenster) als wissenschafts- und standortfeindlich. Dennoch hält die Bundesregierung an ihren Plänen fest.
/ Jens Ihlenfeld
14 Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)

Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme weitreichende Änderungen am Entwurf gefordert, denn er sieht "die Gefahr, dass die Bundesrepublik Deutschland durch ein weit über die berechtigten Interessen der Rechteinhaber hinaus ausgerichtetes Urheberrecht hinter den Möglichkeiten zurückbleibt, die in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und insbesondere in den USA über das Prinzip des 'fair use' für Bildung und Wissenschaft bestehen, und dadurch erhebliche Nachteile erleidet."

Die Länderkammer drängt auf ein "bildungs- und wissenschaftsfreundlicheres Urheberrecht" , das nicht nur Bibliotheken, Museen und Archive in ihrer Arbeit unterstützt, sondern auch dem im Grundgesetz garantierten Recht auf Informationsfreiheit Geltung verschafft. Ein solches Urheberrecht würde nach Auffassung des Bundesrates "Standortvorteile im globalen Wettbewerb" verschaffen. Eine Verknappung und Verteuerung des Informationszugangs behindere im Gegensatz dazu "Innovationen als Grundlage wirtschaftlichen Wachstums" und müsse vermieden werden.

Die Kritik am Gesetzentwurf war von Justizministerin Brigitte Zypries noch am selben Tag in einer Pressemitteilung zurückgewiesen worden. Ihrer Auffassung nach würde der Gesetzentwurf die Interessen und Rechtspositionen aller Beteiligten angemessen berücksichtigen. Der Entwurf suche den Kompromiss, weshalb "gegenläufige Interessen nicht jeweils zu 100 Prozent durchgesetzt werden können" .

In ihrer jetzt veröffentlichten Antwort weist die Bundesregierung die Änderungsforderungen des Bundesrates im Großen und Ganzen zurück und vertritt weiterhin eine deutlich industriefreundliche Linie. Zu ihrer Rechtfertigung beruft sich die Regierung sowohl auf den grundgesetzlich garantierten Schutz des Eigentums als auch auf die Vorgaben der EU-Urheberrechtsrichtlinie von 2001, deren weiterer Umsetzung der "2. Korb" dient.

Beispielsweise hatte der Bundesrat die vorgesehene Regelung zum Kopienversand auf Bestellung kritisiert. Laut Gesetzentwurf soll der Kopienversand nur dann und ausschließlich in Form einer Grafikdatei zulässig sein, wenn die Verlage nicht selbst Download-Angebote machen. Die Preise der Verlage für den Download eines wissenschaftlichen Artikels bewegen sich in der Regel zwischen 20,- und 50,- Euro – Preise, die sich kaum jemand leisten kann oder will. Der Bundesrat sieht dadurch die Arbeitsfähigkeit von Bibliotheken und Wissenschaftlern gefährdet und hatte gefordert, Bibliotheken – gegen angemessene Vergütung – den Faksimile-Versand unabhängig von einem bestehenden Verlagsangebot zu gestatten.

Das hat die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung abgelehnt: "Die Bundesregierung geht, wie in der Begründung des Gesetzentwurfs dargestellt, im Übrigen davon aus, dass der Vorrang des Angebots der Verlage nur dann eingreift, wenn dieses Angebot auch zu angemessenen Konditionen erfolgt" . Es werde daher im eigenen Interesse der Verlage liegen, ihre Konditionen "angemessen" auszugestalten. Was in den Augen der Bundesregierung "angemessene Konditionen" wären, bleibt offen.

Ein zweiter Kritikpunkt des Bundesrates betraf die Publikation von Forschungsarbeiten, die mit öffentlichen Geldern gefördert worden waren. In Übereinstimmung mit verschiedenen Initiativen aus Universitäten und Wissenschaftsorganisationen hatte der Bundesrat gefordert, Wissenschaftlern nach Ablauf einer sechsmonatigen ausschließlichen Verwertungsfrist für die Verlage das Recht auf eine Zweitveröffentlichung einzuräumen, "soweit dies zur Verfolgung nicht kommerzieller Zwecke gerechtfertigt ist und nicht in der Formatierung der Erstveröffentlichung erfolgt."

Auch diese Forderung weist die Bundesregierung zurück und setzt vielmehr auf einseitige Maßnahmen der Verlage. Zur Begründung für die Rückweisung des Bundesratsforderung führt die Regierung unter anderem an, sie würde "befürchten, dass der Vorschlag gerade den deutschen Wissenschaftlern mit internationalem Renommee, die ihre Forschungsergebnisse in internationalen Zeitschriften mit hoher Reputation veröffentlichen wollen, Publikationswege verstellen könnte."

Die Wissenschaftler selbst haben solche Befürchtungen offensichtlich nicht. In der Berliner Erklärung von Oktober 2003(öffnet im neuen Fenster) bekennen sich Fraunhofer-Gesellschaft, Max-Planck-Gesellschaft, Wissenschaftsgemeinschaft, Helmholtz-Gemeinschaft, Deutscher Forschungsrat und weitere Vertreter aus der Wissenschaft zum Ziel eines "offenen Zugangs" zu wissenschaftlichen Publikationen: "Unsere Aufgabe, Wissen zu verbreiten, ist nur halb erfüllt, wenn die Information für die Gesellschaft nicht breit gestreut und leicht zugänglich ist. Neue Möglichkeiten der Wissensverbreitung nicht ausschließlich in der klassischen Form, sondern zunehmend auch nach dem Prinzip des 'offenen Zugangs' über das Internet, müssen gefördert werden."

Die Bereitstellung von geschützten Werken in Intranets stellt einen anderen Streitpunkt zwischen Bundesrat und Bundesregierung dar. Nach derzeit geltendem Recht dürfen etwa Universitäten einzelne urheberrechtlich geschützte Werke in begrenztem Umfang für geschlossene Benutzergruppen zur Verfügung stellen, wenn dieses Unterricht und Forschung dient. Die Bestimmung ist bis Ende 2006 befristet und gilt nicht für Schulen oder ähnliche Bildungseinrichtungen.

Der Bundesrat hatte gefordert, den entsprechenden Paragrafen unbefristet zu verlängern und seine Geltung auf "Bildungseinrichtungen, wie etwa die nicht öffentlich zugänglichen Bibliotheken an Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Schulen" zu erweitern. Diese Forderung wurde mit dem Verweis auf den Auftrag der Bildungseinrichtungen, "die Medienkompetenz zu fördern und gerade den Schülerinnen und Schülern sowie den Studierenden, die nicht selbst über die erforderlichen Geräte verfügen, die Nutzung digitaler Medien nahe zu bringen."

Nach Meinung der Bundesregierung ist das nicht möglich: "Gegen eine noch weitere Ausdehnung sprechen die auch verfassungsrechtlich geschützten Interessen der Verlage." Allerdings deutet die Bundesregierung zumindest für Schulen einen Ausweg an, wenn sie darauf verweist, "dass es sich bei Schulbibliotheken, jedenfalls soweit sie der Gesamtheit der Lehrer und Schüler einer Schule offen stehen, um 'öffentlich' zugängliche Bibliotheken handelt."

In etlichen weiteren Punkten beharrt die Bundesregierung gegenüber dem Bundesrat auf ihren Positionen aus dem Gesetzentwurf. Das betrifft unter anderem die Wiedergabe von Archivwerken, die Pauschalvergütung für Internetpublikationen ohne DRM, die gedeckelte Höhe der Kopierabgaben auf Geräte wie Drucker und Scanner sowie die Einräumung von Nutzungsrechten für unbekannte Nutzungsarten.

Die weitgehend kompromisslose Haltung der Bundesregierung macht die Verhandlungen mit dem Bundesrat nicht einfacher. An eine Verabschiedung des 2. Korbs noch in diesem Jahr glaubt die Bundesregierung daher selbst nicht: "Da nicht sichergestellt ist, dass das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vor Ablauf des 31. Dezember 2006 bereits in Kraft getreten sein wird" , heißt es auf Seite 10. Der "2. Korb" wird also wohl noch eine Weile für Diskussionen sorgen. [von Robert A. Gehring]


Relevante Themen