Urteil: Online-Protest ist weder Gewalt noch Nötigung

Damit ist ein am 1. Juli 2005 in gleicher Sache in vorheriger Instanz noch wegen Nötigung verurteilter Libertad-Aktivist freigesprochen worden. Das Urteil wurde mit Beschluss (1 Ss 319/05) vom 22. Mai 2006 durch den 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main wegen Verletzung bestehender Gesetze aufgehoben.
Die Online-Demo fand am 20. Juni 2001 gegen die Deutsche Lufthansa AG statt. Rund 13.000 Menschen haben damals laut Libertad zu einem öffentlich angekündigten Zeitpunkt "auf dem Internetportal der Lufthansa" demonstriert, um gegen die von der Fluggesellschaft durchgeführten Abschiebeflüge zu protestieren.
Aufgerufen wurde damals mit Flugblättern und per Internet. Die Demonstration erfolgte mit Hilfe von wildem Umherklicken auf der Lufthansa-Website und durch für Windows und Linux angebotene "Protest-Software", die den Prozess anstelle des Browsers in höherer Geschwindigkeit durchführte – eine Art Denial-of-Service-Attacke also.
Das Team von Libertad sieht in dem OLG-Urteil "eine Ohrfeige für das Amtsgericht" . Das OLG gehe dabei ausführlich auf den "ausufernden Gewaltbegriff" im Urteil der zuständigen Amtsrichterin ein und nehme es regelrecht auseinander. Libertad bezeichnet in seiner Pressemitteilung zum gerichtlichen Erfolg das aufgehobene Amtsgerichtsurteil als "haarsträubend" . Darin wurde der Druck auf den Mausknopf mit dem Auslösen des Abzugs einer Waffe verglichen.
"Das OLG stellt fest, dass die Online-Demo auf die Meinungsbeeinflussung zielte" , so Hans-Peter Kartenberg von Libertad, der die Initiative darin bestätigt sieht, dass auch das Internet ein Ort für Proteste und Demonstrationen ist. "Das hätten Polizei und Justiz tatsächlich einfacher haben können."
Stattdessen hätten schon vor der Online-Demo Bundesjustizministerium und Verfassungsschutz die Aktion für rechtswidrig erklärt und auch von Computersabotage gesprochen. Danach hätte vier Jahre lang der polizeiliche Staatsschutz ermittelt, Hausdurchsuchungen durchgeführt, dabei Rechner beschlagnahmt und die Arbeit der Initiative behindert. Libertad war aber nicht untätig und rief die Kampagne "free online protest" ins Leben und der Angeklagte legte die nun erfolgreich zum Abschluss gebrachte Sprungrevision ein.
Hart schießt Libertad auch gegen Lufthansa: "Das Internet ist trotz seiner Virtualität ein realer öffentlicher Raum. Wo schmutzige Geschäfte gemacht werden, dort kann und muss man auch dagegen protestieren" , heißt es in der zugehörigen Pressemitteilung. Im Streit um die Meinungs- und Versammlungsfreiheit im Internet solle aber nicht das Ziel der damaligen Online-Demo vergessen werden. Es gebe weiterhin gewaltsame Abschiebungen aus Deutschland und eine menschenverachtende Festung-Europa-Politik, die nur durch die Anstrengung vieler Gruppen, Initiativen und Organisationen europaweit zurückgedrängt und gestoppt werden könne.