Ungewolltes Softwarepatent auf E-Mail-Clients?
Auf den ersten Blick scheine es sich um ein Patent auf Sprachpostnachrichten (Voicemail Messages) zu handeln. Doch aus dem Hauptanspruch gehe eindeutig hervor, dass übliche E-Mail-Programme, mit denen auch Anhänge versendet werden, das Softwarepatent EP1056268(öffnet im neuen Fenster) verletzen, so die Kritiker.
Allerdings wertet Lucent Technologies sein eigenes Patent anders: Es beziehe sich ausschließlich auf "strukturierte Sprachpostnachrichten". Die Organisatoren des Nosoftwarepatents-Award hätten das Patent auf ihrer Webseite falsch dargestellt.
"Für die Auslegung möglicher Patentverletzungen sind nicht Zusammenfassungen, sondern die Patentansprüche maßgeblich. Es mag sein, dass sich die Zusammenfassung, die Beschreibung sowie einige untergeordnete Patentansprüche 'nur' auf Sprachpostnachrichten beziehen. Wie jedoch aus dem Hauptanspruch 1 eindeutig hervorgeht, deckt das Lucent-Patent EP1056268 das Versenden von strukturierten E-Mails komplett ab" , entgegnet Harald Talarczyk, Kampagnenmanager des Nosoftwarepatents-Award. So ist im Hauptanspruch 1 von "Verfahren zum Erzeugen einer elektronischen Nachricht und Versenden derselben an die Mailbox eines Empfängers in einem Nachrichtenübermittlungssystem, mit Versenden der elektronischen Nachricht an eine Adresse der Mailbox des Empfängers im Nachrichtenübermittlungssystem" die Rede.
Rund 37 Prozent von über 3.300 Teilnehmern wählten das Lucent-Patent zum aktuellen "Monatssieger", womit das Patent für die im Herbst stattfindende Wahl zum "Softwarepatent des Jahres 2006" nominiert ist. Auf dem zweiten Platz (28 Prozent) folgt das Patent EP0621528(öffnet im neuen Fenster) von Microsoft über die vereinheitlichte Bedienung der Undo/Redo-Funktion verschiedener Programme durch Beteiligung des Betriebssystems.