Schaar: Befugnisse der Nachrichtendienste klar regeln
Haben Nachrichtendienste schon zu viele Befugnisse?
Anlässlich der teilweisen Veröffentlichung des so genannten "Schäfer-Berichtes" über die Journalisten-Bespitzelung seitens des Bundesnachrichtendienstes (BND) fordert der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar eine kritische Überprüfung der Befugnisse der Nachrichtendienste. Bevor über eine erneute Ausweitung der Befugnisse der Sicherheitsbehörden entschieden werde, müssten Schaar zufolge erst einmal die bestehenden Befugnisse einer kritischen Revision unterzogen werden.
Die Vorgänge beim BND unterstreichen die Notwendigkeit, die nachrichtendienstlichen Befugnisse einer unabhängigen Begutachtung zu unterwerfen, mahnt Schaar. Bereits heute würden Bundesnachrichtendienst, Verfassungsschutz und militärischer Abschirmdienst über weit gehende Befugnisse zur verdeckten Datenerhebung verfügen. Diese wurden durch das Terrorismusbekämpfungsgesetz 2001/2002 ausgeweitet, wurden aber bis zum 10. Januar 2007 befristet.
Der am vergangenen Wochenende veröffentlichte Schäfer-Bericht belege die Notwendigkeit einer externen und unabhängigen Begutachtung, so Schaar. Ein 2005 von der Bundesregierung vorgelegter "Evaluationsbericht" sei hingegen nur eine reine Selbstevaluation des zuständigen Bundesinnenministeriums, in der zudem lediglich der Zeitraum bis Ende 2004 berücksichtigt sei.
Schaar fordert, dass nicht nur die neuen, sondern auch die bestehenden Befugnisse und ihre Verwendung untersucht werden. Es sei offensichtlich, dass die Regelungen über die Eigensicherung der Dienste einer "verfassungskonformen Begrenzung" bedürfen. Dies habe auch die Bundesregierung erkannt, da sie mittels Dienstvorschrift die Anwerbung und Abschöpfung von Journalisten untersagt hat.
"Angesichts der Bedeutung der Pressefreiheit und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung ist es jedoch erforderlich, die Befugnisse der Dienste und ihre Grenzen nicht in einer jederzeit ohne parlamentarische Beteiligung rücknehmbaren Dienstvorschrift, sondern im Gesetz klar zu regeln", heißt es abschließend in einer Mitteilung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.
Der vom Sachverständigen Dr. Gerhard Schäfer, seines Zeichens vorsitzender Richter des Bundesgerichtshofs, veröffentlichte Bericht zur Beschattung von Journalisten durch den BND findet sich als 179 Seiten umfangreiche PDF-Datei auf der Website des Deutschen Bundestages. Obwohl einige Details aus Datenschutzgründen entfernt wurden, scheint der Bericht einen recht guten Eindruck von der Arbeit des BND zu vermitteln.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed