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Urheberrecht: Zypries übt Kritik an Abmahnpraxis

Bundesjustizministerin will Abmahnkosten zum Schutz von Privatleuten deckeln. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat anlässlich des 57. Deutschen Anwaltstages in Köln – unter vereinzelten Buh-Rufen "Betroffener" – scharfe Worte gegen Anwälte ausgesprochen, die selbst bei "unerheblichen Urheberrechtsverletzungen" Abmahnkosten in bis zu vierstelliger Höhe einfordern. In Missbrauchsfällen müsse gegebenenfalls mit den Mitteln des Berufsrechts eingeschritten werden, so Zypries.
/ Christian Klaß
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Unter Bezug auf das chinesische Sprichwort "Gehe mit Menschen um, wie mit Holz. Um eines wurmstichigen Stückes willen, werfe niemals den ganzen Stamm weg" sprach Zypries in ihrer Rede auch die anwaltliche Abmahnpraxis bei Urheberrechtsverletzungen an. Abmahnungen seien ein wichtiges Instrument für durch Urheberrechtsverletzungen Geschädigte. Es sei auch richtig, dass die Kosten von demjenigen getragen würden, der das Recht verletzt habe. "Der Holzstamm ist also im Großen und Ganzen gesund" , so Zypries.

Allerdings hätten sich in letzter Zeit immer mehr Privatleute an die Bundesjustizministerin gewandt, die für die einmalige Verletzung eines Urheberrechts eine Abmahnung mit "einer zuweilen sogar vierstelligen Anwaltsrechnung" ins Haus geschickt bekommen. In ihrer Rede nennt Zypries einige solcher Fälle: "Zum Beispiel ein 15-jähriges Mädchen, das ein Foto ihrer Lieblingspopgruppe auf ihrer Homepage eingestellt hat – oder der Vorsitzende eines Sportvereins, der einen kleinen Stadtplan-Ausschnitt für den Weg zum Sportplatz ins Internet stellt."

"Und wenn ich dann noch höre, dass eine Anwaltskanzlei täglich bei den Betroffenen anruft, um die Geldforderung einzutreiben, dann muss ich Ihnen ganz klar sagen: Ein solches Verhalten kann nicht akzeptiert werden!" , schießt Zypries gegen die entsprechenden Anwälte. Man werde deshalb in Zukunft bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen den Gegenstandswert präziser regeln und auch deckeln.

"Einfach gelagerte Fälle mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung dürfen nicht mehr als 50 bis 100 Euro für Abmahnung und Anwalt nach sich ziehen" , so Zypries. Sie bittet die Anwaltschaft, solche Fälle im Blick zu behalten, vor allem zu sensibilisieren und zu informieren. In Missbrauchsfällen müsse gegebenenfalls mit den Mitteln des Berufsrechts eingeschritten werden.

"Das sind Sie der überwältigenden Mehrheit der Kolleginnen und Kollegen schuldig, die ihren Beruf einwandfrei ausüben" , so Zypries mahnend an die versammelten Anwälte. Diejenigen, die sich angesprochen fühlten, verkündeten ihren Unmut laut eines Berichts des Kölner Stadt-Anzeigers(öffnet im neuen Fenster) mit Buh-Rufen.


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