Apple scheitert im Kampf gegen Blogs
Es gebe keine Möglichkeit, legitime von illegitimen Nachrichten zu unterscheiden, begründeten die Richter in der Berufungsinstanz ihr Urteil. Jeder Versuch, eine solche Trennung zu ziehen, würde den ersten Verfassungszusatz (First Amendment(öffnet im neuen Fenster)) verletzen.
Apple hatte Klage gegen unbekannt erhoben, da Informationen über neue Apple-Produkte vorab an die Websites PowerPage und AppleInsider verraten wurden. Apple wollte dabei auch den E-Mail-Provider von PowerPage zwingen, Informationen herauszugeben, um an die Quellen heranzukommen.
Dem erteilte das Gericht nun aber eine Absage, für die Websites gelte der gleiche Quellenschutz wie für andere Journalisten. Die Verfügung gegen den E-Mail-Anbieter sei daher auch nicht durchsetzbar, so die EFF.
- Anzeige Hier geht es zum neuen Apple Macbook Pro mit M3 bei Amazon Wenn Sie auf diesen Link klicken und darüber einkaufen, erhält Golem eine kleine Provision. Dies ändert nichts am Preis der Artikel.