Datenschützer gegen exzessive Datenerhebung bei Arbeitslosen
Ausbesserung des geplanten Grundsicherungsgesetzes gefordert
Dass es um den Datenschutz bei Hilfebedürftigen nicht zum Besten steht, wurde schon des Öfteren bemängelt. Nun haben der Bundesbeauftragte für den Datenschutz sowie Landesdatenschutzbeauftragte den Bundestag und den Bundesrat aufgefordert, den "Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" mit Blick auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung grundlegend zu überarbeiten.
Der Gesetzesentwurf wurde von der Regierungskoalition, bestehend aus CDU/CSU und SPD, gemeinsam in den Deutschen Bundestag eingebracht. Der Gesetzentwurf ist am 29. Mai 2006 Gegenstand einer Anhörung; die Beratungen in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages sollen bereits am 31. Mai 2006 abgeschlossen werden. Die Datenschutzbeauftragten sehen damit den Datenschutz bei Arbeitslosen gefährdet und weisen darauf hin, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung auch bei denjenigen gewährleistet bleiben muss, die auf staatliche Grundsicherung angewiesen sind.
- Datenschützer gegen exzessive Datenerhebung bei Arbeitslosen
- Datenschützer gegen exzessive Datenerhebung bei Arbeitslosen
Besonders kritisch sei die geplante "Beweislastumkehr" bei Personen, die in einer Wohnung zusammenleben, bemängeln die Datenschutzbeauftragten in ihrer gemeinsamen Erklärung. Arbeitslose sollen in Zukunft den Nachweis führen, dass keine "Bedarfsgemeinschaft mit gegenseitiger materieller Unterstützung" vorliege. Dies soll den im Sozialrecht geltenden Grundsätzen widersprechen, außerdem sei nicht klar, wie die Beweisführung seitens Arbeitsloser aussehen soll.
"Betroffene könnten sich genötigt sehen, zum einen ihre Leistungsbedürftigkeit Mitbewohnerinnen oder Mitbewohnern und damit Dritten zu offenbaren, zum anderen deren sensible Daten preiszugeben. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage", so die Datenschutzbeauftragten. "Eine solche exzessive Datenerhebung wäre datenschutzrechtlich nicht hinnehmbar."
Bedenklich sei auch die geplante Erweiterung der automatisierten Datenabgleiche und die Schaffung der diversen Auskunftsmöglichkeiten bei anderen Behörden, beispielsweise beim Kraftfahrtbundesamt. Rein präventive Routineauskunftsersuche werden von den Datenschutzbeauftragten als unverhältnismäßig abgelehnt.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
Datenschützer gegen exzessive Datenerhebung bei Arbeitslosen |
- 1
- 2
Ihr seid WIDERLICH! Und was das in-die-Welt-setzen der Arbeitslosen angeht: §218! Schon...
Ist euch eigentlich mal aufgefallen, dass die meisten Menschen sich nur noch damit...
Wovon dies die Folge ist,tangiert mich nur peripher. Nur das dieser Täter,da ja...
Hilfe!
Bullshit! Das dies System nicht funktionieren kann - keine VERSICHERUNG(da keinerlei...