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Datenschützer gegen exzessive Datenerhebung bei Arbeitslosen

Ausbesserung des geplanten Grundsicherungsgesetzes gefordert. Dass es um den Datenschutz bei Hilfebedürftigen nicht zum Besten steht, wurde schon des Öfteren bemängelt. Nun haben der Bundesbeauftragte für den Datenschutz sowie Landesdatenschutzbeauftragte den Bundestag und den Bundesrat aufgefordert, den "Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" mit Blick auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung grundlegend zu überarbeiten.
/ Christian Klaß
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Der Gesetzesentwurf wurde von der Regierungskoalition, bestehend aus CDU/CSU und SPD, gemeinsam in den Deutschen Bundestag eingebracht. Der Gesetzentwurf ist am 29. Mai 2006 Gegenstand einer Anhörung; die Beratungen in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages sollen bereits am 31. Mai 2006 abgeschlossen werden. Die Datenschutzbeauftragten sehen damit den Datenschutz bei Arbeitslosen gefährdet und weisen darauf hin, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung auch bei denjenigen gewährleistet bleiben muss, die auf staatliche Grundsicherung angewiesen sind.

Besonders kritisch sei die geplante "Beweislastumkehr" bei Personen, die in einer Wohnung zusammenleben, bemängeln die Datenschutzbeauftragten in ihrer gemeinsamen Erklärung. Arbeitslose sollen in Zukunft den Nachweis führen, dass keine "Bedarfsgemeinschaft mit gegenseitiger materieller Unterstützung" vorliege. Dies soll den im Sozialrecht geltenden Grundsätzen widersprechen, außerdem sei nicht klar, wie die Beweisführung seitens Arbeitsloser aussehen soll.

"Betroffene könnten sich genötigt sehen, zum einen ihre Leistungsbedürftigkeit Mitbewohnerinnen oder Mitbewohnern und damit Dritten zu offenbaren, zum anderen deren sensible Daten preiszugeben. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage" , so die Datenschutzbeauftragten. "Eine solche exzessive Datenerhebung wäre datenschutzrechtlich nicht hinnehmbar."

Bedenklich sei auch die geplante Erweiterung der automatisierten Datenabgleiche und die Schaffung der diversen Auskunftsmöglichkeiten bei anderen Behörden, beispielsweise beim Kraftfahrtbundesamt. Rein präventive Routineauskunftsersuche werden von den Datenschutzbeauftragten als unverhältnismäßig abgelehnt.

Auch die geplanten Regelungen zu Telefonkontrollen der Arbeitssuchenden durch private Call-Center, Unklarheiten bei den Vorschriften zu Hausbesuchen und die Abgrenzung der datenschutzrechtlichen Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern stoßen auf Kritik.

Zulässig seien solche Eingriffe nur, wenn sie im vorrangigen öffentlichen Interesse tatsächlich notwendig und verhältnismäßig sind. Der Gesetzentwurf enthalte aber keine Begründung, weshalb ein regelmäßiger Datenabgleich hinter dem Rücken der Betroffenen erforderlich sein soll. Belege dafür, dass die vorhandenen Befugnisse zur notwendigen Bekämpfung von Leistungsmissbrauch tatsächlich unzureichend sind, würden zudem fehlen.

Arbeitslose dürften nicht unter Generalverdacht gestellt werden, heißt es in der Erklärung, derartiges sei mit dem Menschenbild des Grundgesetzes nicht zu vereinbaren. Dass einige von ihnen Leistungen erschleichen wollen, rechtfertige diese Maßnahme nicht. Weiterhin würden Unklarheiten der Zuständigkeitsverteilung zwischen der Bundesagentur für Arbeit und den Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) noch verfestigt und eine effektive Datenschutzkontrolle würde durch die geplante Regelung unmöglich.

Die an den Deutschen Bundestag und den Bundesrat gerichtete gemeinsame Erklärung stammt vom Bundesbeauftragten und den Landesbeauftragten für den Datenschutz der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Der von den Koalitionsfraktionen in den Deutschen Bundestag eingebrachte Gesetzentwurf (Bundestags-Drucksache 16/1410) soll nach den Plänen der Politiker bereits am 1. August 2006 in Kraft treten. Wichtigstes Ziel dabei ist, die stark gestiegenen Kosten der Hartz-IV-Reform durch eine verstärkte Kontrolle aller Arbeitsuchenden merklich zu begrenzen.


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