eDonkey-Razzia: Musikindustrie ist in der Beweispflicht

Christian Solmecke von der Kanzlei Michael Rechtsanwälte(öffnet im neuen Fenster) beschreibt das Vorgehen wie folgt: Parallel zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft beantragt eine Kanzlei im Auftrag der Musikindustrie Akteneinsicht. Gegen den so ermittelten Internet-Anschlussinhaber wird ein zivilrechtliches Verfahren angestrengt. Pro Musikstück verlangt die Musikindustrie 10.000 Euro Schadensersatz.
In der Regel seien aber zu Beweiszwecken nur ein bis zwei Songs durch die Ermittlungsbehörden heruntergeladen worden. Auf Grund der Songtitel werde dann auf weiteres geschütztes Musikmaterial geschlossen. "So kommen utopische Schadensersatzforderungen in Höhe von 40 Millionen Euro zustande" , erklärt der Rechtsanwalt. Letztlich würde dann aber vorgeschlagen, gegen Zahlung einer Pauschale von 10.000 Euro die Sache zu vergleichen.
Ein Problem dabei ist die Grundidee einer Tauschbörse, denn wer Dateien herunterlädt, wird in der Regel selbst zum Anbieter, ob nun bewusst oder unbewusst.
Solmecke sieht die Musikindustrie dabei in der Beweispflicht: "In einem Zivilprozess muss die Musikindustrie nachweisen, dass der Nutzer einen solchen Schaden konkret verursacht hat" . Hier sei die Rechtslage aber noch unklar, denn oft sei auch ungeklärt, wer einen Internetanschluss denn tatsächlich genutzt hat. Bei Wohngemeinschaften können in der Regel mehrere Nutzer parallel auf den Internetanschluss zugreifen, doch über die IP-Adresse könne nur nachvollzogen werden, über welche Login-Daten die Einwahl ins Internet erfolgte. Ort, Computer oder gar die Person des Einwählers bleiben unbekannt, merkt Solmecke an.