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TKG-Änderung soll Verbraucherschutz und Breitband stärken

Bundesregierung beschließt Entwurf für Änderungen am TKG. Nachdem zum Ende der letzten Legislaturperiode ein besserer Verbraucherschutz beim Telefonieren am Zwist zwischen CDU und SPD gescheitert war, hat die große Koalition nun einen Gesetzentwurf zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften verabschiedet. Dieser soll die Verbraucherrechte und die Breitband-Entwicklung stärken, meint die Bundesregierung.
/ Jens Ihlenfeld
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Die Bundesregierung will neben einem verbesserten Verbraucherschutz mit dem Gesetz auch breitbandige Kommunikationsnetze fördern, was allerdings bei den Konkurrenten der Telekom auf heftige Kritik stößt. Diese fürchten ein neues Monopol für die Telekom, wenn deren VDSL-Netz nicht reguliert wird.

Das Gesetz umfasst aber ein ganzes Bündel an Maßnahmen. Bereits bestehende Vorschriften zur Bekämpfung des Missbrauchs von Mehrwertdiensterufnummern sollen verbessert werden. So muss bei Werbung für Diensterufnummern, wie zum Beispiel Auskunftsdiensten, der Preis deutlich lesbar sein, um zu verhindern, dass die Preisangabe in kaum lesbarer oder versteckter Form erfolgt. Zudem muss künftig auch bei 0137-Rufnummern, den so genannten Televote-Rufnummern, angesagt werden, was das Gespräch gekostet hat.

Vermittelt ein Auskunftsdienst ein Gespräch weiter, besteht ebenfalls eine Preisansagepflicht und das Auskunftsrecht des Verbrauchers über die Identität des jeweiligen Anbieters wird ausgeweitet.

Unternehmen, die Abonnementverträge über so genannte Kurzwahlrufnummern anbieten, werden erweiterte Pflichten auferlegt: Wer zum Beispiel Klingeltöne oder Sportinformationen anbietet, muss dem Verbraucher zunächst die grundlegenden Vertragsbedingungen in einer SMS mitteilen. Erst nach einer weiteren Bestätigung durch den Kunden kommt der Vertrag zustande und dieser ist dann auch jederzeit kündbar. Zusätzlich kann der Verbraucher einen Hinweis verlangen, wenn die geschuldete Summe aus dem Vertragsverhältnis 20 Euro im Monat überschreitet. Bei sonstigen Kurzwahldiensten (Einzel-SMS) ist bei Angeboten ab 2,- Euro der Preis vor Abschluss des Vertrages anzuzeigen.

Darüber hinaus sollen mit dem Paragraf 9a Investitionen in breitbandige Telekommunikationsnetze gefördert werden, wie im Koalitionsvertrag vereinbart. "Zur Sicherung des Industrie- und Forschungsstandorts Deutschland sollen Anreize für den Auf- und Ausbau moderner breitbandiger Telekommunikationsnetze geschaffen werden", heißt es in einer Presseerklärung der Bundesregierung. Die Regelung sieht vor, dass die Bundesnetzagentur nur noch dann regulatorisch eingreifen darf, wenn ohne Regulierung in "neuen Märkten" der Wettbewerb "langfristig" behindert würde, was der Telekom und ihren VDSL-Plänen zugute kommt, deren Konkurrenten aber auf die Palme treibt.

Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.


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