Computerbetrug und Urheberrechtsverletzungen stark im Kommen
Der Computerbetrug nach StGB § 263a (Computerbertrug)(öffnet im neuen Fenster) hingegen nahm um 11,9 Prozent auf 15.875 Fälle zu, Betrug mit Zugangsberechtigungen zu Kommunikationsdiensten wuchs um 21,3 Prozent auf 5.788 Fälle. Beim Betrug mittels rechtswidrig erlangter Debitkarten mit PIN sank die Zahl der gemeldeten Fälle um 10,7 Prozent auf 32.232.
Insgesamt sind im vergangenen Jahr 2005 62.186 Fälle (2004: 66.973 Fälle) von Computerkriminalität erfasst worden. Dies entspricht einem Rückgang um 7,1 Prozent.
Die Aufklärungsquote beim Computerbetrug lag bei 48,7 Prozent – über alle 2005 angezeiten Fälle hinweg lag sie 2005 bei 55 Prozent.
Bei Straftaten im Zusammenhang mit Urheberrechtsbestimmungen gab es 20.065 Fälle, 2004 waren es nur 12.196. Dazu gehörten auch 2.667 Fälle von privatem (-4,1 Prozent) sowie 637 Fälle (-43 Prozent) von gewerbsmäßigem Handel mit illegalen Softwarekopien. Die Aufklärungsquote bei angezeigten Verletzungen von Urheberrechtsbestimmungen lag bei 94,7 Prozent.
Die Statistik kann das so genannte "Dunkelfeld", also die nicht gemeldeten Fälle, natürlich nicht berücksichtigen. Das bedeutet auch, dass beispielsweise das sich ändernde Anzeigeverhalten der Bevölkerung oder die Leistungen der Polizei die Fallzahlen beeinflussen können.
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