Urheberrechtsreform: Widerstand aus dem Bundesrat?
Grundsätzlich wird die Anpassung des deutschen Urheberrechtsgesetzes an die EU-Vorgaben begrüßt, mit den Plänen der Bundesregierung scheinen die Ausschüsse der Länderkammer aber nicht einverstanden. Das Urheberrecht beeinflusse wesentlich die Rahmenbedingungen für die gesellschaftliche Nutzung der in Bildung, Wissenschaft und Forschung vorhandenen wirtschaftlichen Potenziale, heißt es in der Empfehlung der Ausschüsse(öffnet im neuen Fenster) . Die Länder machen kaum zu überschätzende Standortvorteile im globalen Wettbewerb aus, sollten die vielfältigen Möglichkeiten der Informationsgesellschaft durch ein wissenschaftsfreundliches Urheberrecht umfassend genutzt werden können. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass Deutschland durch "ein weit über die berechtigten Interessen der Rechteinhaber hinaus ausgerichtetes Urheberrecht hinter den Möglichkeiten zurückbleibt, die in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und insbesondere in den USA über das Prinzip des 'fair use' für Bildung und Wissenschaft bestehen" .
Konkret geht es um eine Verknappung und Verteuerung des Zugangs zu Wissen, woran die Länder schon als Träger der Bildungseinrichtungen kein Interesse haben können. Kritisiert werden daher Einschränkungen der Nutzung von elektronischen Medien und Verfahren im Bereich der Infrastruktur von Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Bibliotheken sowie Schulen und Hochschulen. Auch solle geprüft werden, ob bei der Ausgestaltung des Urheberrechts den Besonderheiten von "Open Access" und "Open Source" Rechnung getragen werden kann.