Urteil: Wikipedia darf Tron weiter beim Namen nennen
Im Streit um die Nennung des bürgerlichen Namens von Tron hatte das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) dem Verein "Wikimedia Deutschland - Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e.V." am 17. Januar 2006 mit einer einstweiligen Verfügung vorübergehend untersagt, von seiner Domain wikipedia.de auf die von der US-amerikanischen Wikimedia Foundation betriebene freie Enzyklopädie Wikipedia weiterzuleiten, solange dort der bürgerliche Name des Hackers genannt wird. Bereits einen Tag nach Zustellung des Beschlusses hatte das Amtsgericht Charlottenburg die Vollstreckung der Verfügung ausgesetzt und so eine Weiterleitung wieder möglich gemacht.
Nach einer mündlichen Verhandlung hob das Gericht am 9. Februar 2006 die Verfügung dann endgültig auf. Nach Überzeugung des Amtsgerichts verletzt die Nennung des Klarnamens nicht das postmortale Persönlichkeitsrecht von Tron und verletzt auch nicht das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Vaters, der den gleichen Nachnamen trägt.
Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts hatten die Eltern Berufung eingelegt. Diese wurde nun von der Pressekammer des Landgerichts Berlin nach Aktenlage und ohne weitere Anhörung verworfen. "Das Gericht sah weder das postmortale Persönlichkeitsrecht von Tron noch das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Eltern oder das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Beteiligten verletzt. Unter jedem juristischen Aspekt ist damit geklärt, dass der Klarname genannt werden darf. Wir fühlen uns in unserer Rechtsauffassung absolut bestätigt, die wir von Anfang an vertreten hatten" , so Wikimedia-Anwalt Thorsten Feldmann von der Berliner Kanzlei JBB Rechtsanwälte.
Die Entscheidung des Landgerichts Berlin ist rechtskräftig. Eine weitere Anfechtungsmöglichkeit gibt es nicht.