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WIPO: Vorerst kein Exklusivrecht für Webcaster

Diskussion um eine Ausweitung von geistigen Eigentumsrechten. In der vergangenen Woche fand in Genf die 14. Tagung des Urheberrechtskomitees der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) statt, auf der über den geplanten Vertrag für Sendeunternehmen (WIPO Broadcasting Treaty) verhandelt wurde. Ein auf Drängen der USA in die Verhandlungen aufgenommener Vorschlag zum Schutz von "Webcastern" und der von der EU vorgeschlagene Schutz für "Simulcaster" wurden nicht verhandelt, nachdem die Mehrheit der Länder sie zurückgewiesen hatte.
/ Jens Ihlenfeld
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Das seit 1997 bei der WIPO verhandelte Broadcasting Treaty soll den Ende 1996 geschlossenen WIPO-Urheberrechtsvertrag (WCT) und den WIPO-Vertrag über Darbietungen und Tonträger (WPPT) ergänzen. Zugleich soll er das seit 1961 gültige Rom-Abkommen(öffnet im neuen Fenster) "über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen" ablösen. Dieser Vertrag wurde zu einer Zeit geschlossen, als das Transistorradio noch jung und digitale Aufnahmetechnologien für den Heimbedarf noch nicht erfunden waren.

Schwerpunkt der Verhandlungen ist die Einführung eines Rechtsschutzes für Sendeunternehmen vor "Signal-Piraterie" , wie es in WIPO-Dokumenten heißt. Sendeunternehmen sollen exklusive Rechte erhalten, die es ihnen gestatten würden, gegen den illegalen Gebrauch(öffnet im neuen Fenster) ihrer Sendungen vorzugehen. Darunter ist die nicht autorisierte Weitersendung, die nicht autorisierte Aufzeichnung und die nicht autorisierte Wiedergabe bzw. Vorführung von Rundfunksendungen zu verstehen.

Solange keine nationalen Gesetze Ausnahmebestimmungen dafür vorsehen würden, wäre die Aufzeichnung von Radiosendungen in Zukunft illegal, es sei denn, es wurde vorher eine Genehmigung dafür erteilt. Der Spielraum der nationalen Gesetzgeber wird allerdings durch eine Bestimmung im Vertragsentwurf stark eingeschränkt, wonach Ausnahmen "nicht der normalen Verwertung der Sendungen im Wege stehen oder die legitimen Interessen der Sendeorganisationen verletzen dürfen" . Der Vertragstext fordert einen "effektiven Schutz" , der vor wiederholten Verletzungshandlungen abschrecken soll; nicht ausdrücklich verlangt werden strafrechtliche Bestimmungen.

Die vorgesehene Schutzdauer soll in Unterzeichnerstaaten "mindestens 50 Jahre nach dem Jahr der Erstausstrahlung der Sendung" betragen. Das bisher gültige Rom-Abkommen sieht hingegen nur 20 Jahre Schutz vor. Adressat der geplanten Schutzrechte sind ausschließlich Organisationen, nicht Individuen; privat produzierten und ausgestrahlten Rundfunksendungen bliebe der Schutz versagt.

Solange der US-Vorschlag, die Verbreitung von "Rundfunksendungen" per Internet ("Webcasting") zum Gegenstand zu machen, oder der EU-Vorschlag, die gleichzeitige Sendung auf drahtlosem und kabelgebundenem Wege ("Simulcasting") zu erfassen, von der Ländermehrheit zurückgewiesen werden, fällt nur der klassische Rundfunk in den Geltungsbereich des Vertrags. Sendungen, die ausschließlich per Internet verbreitet werden, würden nicht erfasst. Über diese beiden Vorschläge soll separat verhandelt werden; Vorschläge sind bis 1. August 2006 einzureichen.

Dem Vorbild von WCT und WPPT folgend sollen mit dem Broadcasting Treaty auch "technische Schutzmaßnahmen" für Radiosendungen unter Schutz gestellt werden. Vorgeschrieben werden soll, dass die den Vertrag unterzeichnenden Länder "rechtliche Maßnahmen" gegen Personen vorsehen, "die wissentlich Handlungen vornehmen, die dazu führen, oder es ermöglichen, oder es erleichtern, oder es verbergen" , dass durch den Vertrag geschützte Rechte verletzt werden.

Darunter fällt auch die "Manipulation von Informationen zur Rechte-Wahrnehmung" , womit digitales Rechte-Management (DRM) auch im Rundfunk Einzug halten würde.

Zum Widerstand gegen die weitgehenden Pläne insbesondere der Protagonisten USA und EU formierte sich schon im Vorfeld der Verhandlungsrunde eine breite Koalition aus WIPO-Mitgliedsstaaten, Bürgerrechtsorganisationen sowie Unternehmen aus der High-Tech-Branche. Beispielsweise erklärte Intel Anfang April 2006(öffnet im neuen Fenster) : "Intel ist gegen den Vertrag. Die Befürworter haben nicht nachgewiesen, dass die Schaffung neuer Exklusivrechte mehr Nutzen als Schaden stiftet. Intel ist der Meinung, dass die Verhandlungen abgebrochen werden sollten." .

Damit steht die Firma in einer Linie mit James Doyle, Rechtsprofessor an der Duke University. Dieser hatte schon anlässlich der letzten WIPO-Verhandlungsrunde in einem Interview mit der Financial Times(öffnet im neuen Fenster) erklärt: "Leider werden neue geistige Eigentumsrechte geschaffen, ohne dass es den geringsten Beweis dafür gibt, dass sie notwendig sind." Er verwies darauf, dass die USA, die zu den stärksten Unterstützern des jetzt verhandelten Broadcasting Treaty gehören, das Rom-Abkommen nicht unterzeichnet hätten. Nichtsdestotrotz habe die US-Rundfunk- und Fernsehindustrie in keiner Weise darunter gelitten.

Stärker als in den Verhandlungen zu WCT und WPPT treten einzelne Länder für Ausnahmebestimmungen ein. So hat auch Kolumbien einen Vorschlag unterbreitet(öffnet im neuen Fenster) , wonach die "unterzeichnenden Parteien Vorkehrungen treffen dürfen, dass die Umgehung der von einem Sendeunternehmen eingesetzten, effektiven technischen Maßnahmen mit dem Ziel einer nicht verletzenden Handlung keine Verletzung der Vertragsbestimmung darstellt" .

Zu den energischsten Gegnern der WIPO-Pläne gehören die Bürgerrechtsorganisationen Electronic Frontier Foundation (EFF)(öffnet im neuen Fenster) , das Consumer Project on Technology(öffnet im neuen Fenster) und IP Justice(öffnet im neuen Fenster) .

Robin Gross, Direktorin von IP Justice, erklärte zu den WIPO-Plänen(öffnet im neuen Fenster) : "Der Vorschlag gefährdet die Public Domain, indem er es den Sendeunternehmen erlaubt, Zäune zu errichten und das Publikum daran zu hindern, seine Rechte wahrzunehmen. Der Vertrag würde die Innovation hemmen und etablierte Unternehmen bevorzugen."

Praktisch zeitgleich zu den WIPO-Verhandlungen hat die British Broadcasting Corporation (BBC) ihre Pläne für die Zukunft von Rundfunk und Fernsehen vorgelegt(öffnet im neuen Fenster) . Darin kommt den unter dem Schlagwort "Web 2.0" zusammengefassten Aktivitäten eine Schlüsselrolle zu. Mark Thompson, Generaldirektor der BBC, beschrieb Ende April 2006 seine Vision für die BBC: "Alle Inhalte - Musik, Bilder, Texte - werden auf allen Geräten jederzeit verfügbar sein. Zum Suchen, Übertragen, Weitergeben."

Bereits seit 2004 stellt die BBC(öffnet im neuen Fenster) ausgewählte Inhalte unter einer Creative-Commons-Lizenz zur Verfügung. [von Robert A. Gehring]


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