WIPO: Vorerst kein Exklusivrecht für Webcaster
Diskussion um eine Ausweitung von geistigen Eigentumsrechten
In der vergangenen Woche fand in Genf die 14. Tagung des Urheberrechtskomitees der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) statt, auf der über den geplanten Vertrag für Sendeunternehmen (WIPO Broadcasting Treaty) verhandelt wurde. Ein auf Drängen der USA in die Verhandlungen aufgenommener Vorschlag zum Schutz von "Webcastern" und der von der EU vorgeschlagene Schutz für "Simulcaster" wurden nicht verhandelt, nachdem die Mehrheit der Länder sie zurückgewiesen hatte.
Das seit 1997 bei der WIPO verhandelte Broadcasting Treaty soll den Ende 1996 geschlossenen WIPO-Urheberrechtsvertrag (WCT) und den WIPO-Vertrag über Darbietungen und Tonträger (WPPT) ergänzen. Zugleich soll er das seit 1961 gültige Rom-Abkommen "über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen" ablösen. Dieser Vertrag wurde zu einer Zeit geschlossen, als das Transistorradio noch jung und digitale Aufnahmetechnologien für den Heimbedarf noch nicht erfunden waren.
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Schwerpunkt der Verhandlungen ist die Einführung eines Rechtsschutzes für Sendeunternehmen vor "Signal-Piraterie", wie es in WIPO-Dokumenten heißt. Sendeunternehmen sollen exklusive Rechte erhalten, die es ihnen gestatten würden, gegen den illegalen Gebrauch ihrer Sendungen vorzugehen. Darunter ist die nicht autorisierte Weitersendung, die nicht autorisierte Aufzeichnung und die nicht autorisierte Wiedergabe bzw. Vorführung von Rundfunksendungen zu verstehen.
Solange keine nationalen Gesetze Ausnahmebestimmungen dafür vorsehen würden, wäre die Aufzeichnung von Radiosendungen in Zukunft illegal, es sei denn, es wurde vorher eine Genehmigung dafür erteilt. Der Spielraum der nationalen Gesetzgeber wird allerdings durch eine Bestimmung im Vertragsentwurf stark eingeschränkt, wonach Ausnahmen "nicht der normalen Verwertung der Sendungen im Wege stehen oder die legitimen Interessen der Sendeorganisationen verletzen dürfen". Der Vertragstext fordert einen "effektiven Schutz", der vor wiederholten Verletzungshandlungen abschrecken soll; nicht ausdrücklich verlangt werden strafrechtliche Bestimmungen.
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