Verbraucherschützer: Kunden gehen zu oft leer aus
Die Verfahren seien zwar in vielen Fällen erfolgreich, die Kunden gehen dennoch leer aus, so Müller. Das liegt daran, dass der vzbv zwar für Verbraucher vor Gericht ziehen kann. Doch selbst wenn er mit seiner Klage dort gegen ein Unternehmen Erfolg hat, heißt das nicht, dass die Kunden eine Wiedergutmachung bekommen. Denn meist werden die Unternehmen nur verpflichtet, in Zukunft Rechtsverstöße, also etwa irreführende Werbung, zu unterlassen.
Zur Illustration nannte Müller ein Verfahren gegen den Mobilfunkbetreiber O2, der nach der Euro-Umstellung nicht den Gesamtbetrag der Rechnung aufgerundet hatte, sondern bereits die Kosten der einzelnen Gesprächsminuten. Nach Schätzungen der Verbraucherschützer spülte das O2 etwa 50 Millionen Euro in die Kassen.
Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte dagegen geklagt und nach langem Streit schließlich vor dem Europäischen Gerichtshof Recht bekommen. Das bedeutet aber nur, dass O2 das Aufrunden einstellen muss. Die Firma muss weder eine Strafe zahlen noch Schadenersatz an die Kunden. Um eine Rückzahlung zu bekommen, müsste jeder einzelne Kunde gegen O2 vorgehen. Der Schaden für den einzelnen ist jedoch in den meisten Fällen relativ gering, so dass sich eine solche Auseinandersetzung oft nicht lohnt.
Um gegen derartige Praktiken effektiver vorgehen zu können, wurde vor einiger Zeit die Möglichkeit zur so genannten Gewinnabschöpfung eingeführt, mit der erreicht werden kann, dass der Gewinn, den ein Unternehmen dank einer rechtswidrigen Praxis erzielt hat, zurückgezahlt werden muss. Bei einer solchen Klage liege aber das Kostenrisiko bei den Verbraucherverbänden, so Müller. Wenn es um 50 Millionen Euro gehe, seien die Prozesskosten so hoch, dass die Verbraucherzentrale Hamburg einen solchen Prozess nicht wagen könne, denn eine Niederlage würde ihre Existenz bedrohen. Somit bleibe das Unternehmen letztendlich der Gewinner.
Auf die Frage, wie man diese Situation ändern könne, schlug Müller Bürgschaften der Bundesregierung vor, wie sie in Form von Hermes-Bürgschaften etwa auch bei Exportgeschäften gewährt werden. Denn die Ironie an derartigen Gewinnabschöpfungsverfahren sei, dass im Erfolgsfall das Geld nicht an die Verbraucher gehe, sondern an die Staatskasse. Als Müller die parlamentarische Staatssekretärin des Finanzministeriums, Barbara Hendricks (SPD), auf derartige Bürgschaften angesprochen habe, habe diese aber kein Interesse gezeigt.
Müller sparte nicht mit Kritik an der Bundesregierung. "Wir brauchen eine sichtbare Wahrnehmung der Gesamtbelange der Verbraucheranliegen, das war der Vorteil in der vergangenen Legislaturperiode" , sagte Müller mit Sicht auf die Grünen, die das Verbraucherschutzministerium eingeführt hatten. Eine der ersten Amtshandlungen des amtierenden Ministers Horst Seehofer (CSU) war, das Haus von "Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft" umzubenennen in "Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz".
Um etwa die Möglichkeit der Gewinnabschöpfung nutzen zu können, so Müller, dürfe es nicht sein, dass den Unternehmen immer Vorsatz nachgewiesen werden müsse. Grobe Fahrlässigkeit müsse ausreichen, da Vorsatz sehr schwer zu beweisen sei und die Gerichte die Bestimmungen bisher auch sehr eng zu Gunsten der Firmen ausgelegt hätten. So sei etwa in einem Fall, in dem ein Unternehmen mit einer zu guten Bewertung der Stiftung Warentest für seine Produkte geworben hatte, das Gericht zu dem Schluss gekommen, "dass sich ja jeder mal irren könne und sie wahrscheinlich in die falsche Spalte gerutscht sind" , berichtete Müller.
Von "Waffengleichheit" zwischen Unternehmen und Kunden könne überhaupt keine Rede sein. So sei etwa Deutschland eins der wenigen Länder in der EU, in der E-Mail-Spam nicht mit einem Bußgeld geahndet werden könne, selbst wenn man den Verursachern auf die Spur käme, ergänzte Patrick von Braunmühl, Fachbereichsleiter für Wirtschaftsfragen beim vzbv.
An Seehofer wende sich der vzbv, weil er am Kabinettstisch der Anwalt der Verbraucher sei; eigentlich sei für diese Dinge Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) zuständig. "Wir wünschen uns, dass Zypries hier nach vorn marschiert, aber das ist bisher nicht geschehen" , zeigte sich Müller enttäuscht. So fehle ein individuelles Recht für Verbraucher, um sich gegen unzulässige Werbung etwa dadurch wehren zu können, aus einem Vertrag auszusteigen sowie klare Rechtsfolgen - also etwa Strafen und Bußgelder - für Unternehmen, wenn sie gegen das Gesetz verstoßen. "Ein Unternehmen muss verpflichtet werden können, einen Schaden wieder gutzumachen" , forderte Müller. Weiterhin solle es möglich sein, Musterverfahren zu führen, deren Ausgang dann in pragmatischer Weise in anderen Verfahren angewendet werden könne.
"Ich denke, viele Politiker haben nach wie vor das Grundverständnis: je mehr Verbraucherschutz, desto schlechter für die Wirtschaft" , stellte Müller der Regierung ein denkbar schlechtes Zeugnis aus. Derzeit stünde auf der Tagesordnung, dass die Wirtschaft angekurbelt und Arbeitsplätze geschaffen werden müssen, da gerieten Verbraucherrechte leicht unter die Räder.
"Es liegt hier ein Fehlverständnis von Verbraucherschutz vor" , folgerte Müller, denn der positive Anreiz für Unternehmen, die sich an die Regeln halten, werde unterschätzt: "Stattdessen wird immer der 'mündige Verbraucher' vorgeschoben, wenn man ihm Rechte vorenthalten will." [von Matthias Spielkamp]



