Urteil im Krieg der Äpfel
Beatles unterliegen gegen den Computerhersteller
Wegen der Namensgleichheit mit ihrer Plattenfirma hatten die Ex-Mitglieder der Beatles Klage gegen den Computerhersteller Apple eingereicht. Nun ist das Urteil in dem Prozess gefallen, zur Freude des Computer- und iPod-Herstellers.
Die Plattenfirma der Beatles hat im Streit um den Namen "Apple" gegen den gleichnamigen amerikanischen Computerhersteller verloren. Apple darf auch weiterhin sein Apfel-Logo im iTunes Music Store verwenden.
Das Plattenlabel der Beatles, Apple Records, war der Meinung, durch iTunes würde Apple Computer vertragsbrüchig. Die Computerfirma hatte einst 38 Millionen Euro gezahlt und durfte danach zwar ihren Namen behalten, musste aber versichern, sich aus dem Musikgeschäft herauszuhalten.
Das Logo werde aber vor allem mit dem ITMS assoziiert, nicht mit Musik, so der zuständige Richter Edward Mann. Daher werde das frühere Übereinkommen der beiden Parteien nicht verletzt.
Alles fing damit an, dass die Beatles 1968 Apple Records gründeten und dafür einen Granny-Smith-Apfel als Logo verwendeten. Auf den Schallplatten war auf der einen Seite ein ganzer Apfel, auf der anderen eine durchgeschnittene Hälfte zu sehen. Bis heute hat die Firma die Rechte an den Beatles-Produkten. 1976 gründete dann Steve Jobs zusammen mit Steve Wozniak seine Firma Apple Computer mit einem angebissenen Regenbogenapfel-Logo.
Fünf Jahre später wurde Jobs wegen des Namens seiner Firma von den Beatles verklagt, konnte aber mit einer Zahlung von 116.000 Euro eine Einigung erzielen, die beinhaltete, dass er nichts mit Musik zu tun haben dürfe. 1989 gerieten die beiden Firmen wieder aneinander, weil Apple Computer ein Musikprogramm einführte. 1991 einigte man sich mit einer 38-Millionen-Euro-Zahlung an die Plattenfirma darauf, dass diese den Namen für "kreative Musikarbeiten" behalten dürfe, während die Computerfirma "Material und Dienste zur Reproduktion und zum Abspielen derartiger Inhalte" zur Verfügung stellen könne, aber nichts mit Tonträgern zu tun haben dürfe. Das bezog sich damals auf CDs und Kassetten, unklar war, wie es sich mit digitalen Musikdateien und deren Abspielgeräten verhält.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
/signed
Ich kann mit einem Klick wmv's drauß machen. Ok, über deren Qualität lässt sich...
Ne, aber Dollar die einfach in Euro umgerechnet werden :-)))
die heißen ja nicht einfach apple, sondern Apple Computer Inc. und das ist der...