Klage gegen Google wegen Pornografie
US-Lokalpolitiker erhebt schwerste Vorwürfe
Ein Bezirksabgeordneter aus Long Island (US-Bundesstaat New York) hat gegen Google Klage eingereicht. Der Mann beschuldigt das Unternehmen unter anderem, aus der Verbreitung von Kinderpornografie Kapital zu schlagen.
Vor dem obersten Landesgericht von New York klagt derzeit Jeffrey Toback gegen den Suchgiganten Google. Toback ist Vize-Vorsitzender im Satzungsausschuss des New Yorker Bezirkes Nassau County und damit eigentlich mit lokalen Verordnungen beschäftigt. Wie das dort erscheinende Magazin Newsday berichtet, legt Toback Wert darauf, den Prozess als Privatmann anzustrengen. Da Google seinen Firmensitz nicht in seinem Bezirk habe, bleibe ihm keine andere Möglichkeit, zitiert das Blatt den Politiker.
Toback beschreibt sich bei Newsday selbst als "nicht besonders vertraut im Umgang mit Computern" und von der Existenz des in Googles Suchmaschine standardmäßig eingeschalteten Filters, der pornografische Inhalte ausschließen kann, habe er bis vor kurzem auch nichts gewusst. Allerdings, so Toback richtig, können den ja selbst Kinder abschalten. Ob auf den Rechnern in seinem Heim andere Filtersoftware installiert sei, wisse er nicht.
Dennoch wirft Toback laut Newsday Google vor, der "größte Vertreiber von Kinderpornografie der Welt" zu sein. Das Unternehmen mache mit Pornos im allgemeinen Milliarden von Dollar an Umsatz, meint Jeffrey Toback weiter. Er hält Kinderpornografie laut Newsday sogar für einen Teil von Googles Geschäftsgrundlagen.
Google reagierte prompt: Ein Sprecher des Unternehmens teilte Newsday mit, dass Kinderpornografie selbstverständlich in Google-Produkten verboten sei. Wenn man derartige Inhalte selbst finde oder darauf aufmerksam gemacht werde, würde man sie sofort löschen, auch aus der Suchmaschine. Zusätzlich melde man solche Funde an die Strafverfolgungsbehörden und leiste ihnen jede erdenkliche Hilfe bei Ermittlungen.
Die Klage fällt in den USA auf fruchtbaren Boden. Derzeit versucht die Bush-Regierung, den vor zwei Jahren vom Obersten Gericht der USA kassierten "Child Online Protection Act" wiederzubeleben. Das Gesetz sah derart gravierende Einschränkungen vor, dass die dem deutschen Verfassungsgericht vergleichbare Instanz die Redefreiheit bedroht sah.
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Ist bei Golem heute Welt-Spasti-Tag ?!?!
Wer Schreibfehler findet _muss_ sie behalten! ;-)
Na, das hat der gute Herr Toback mit Einreichen dieser Klage ja eindrücklich zur Schau...
Leute, nun kommt mal wieder runter. Das die Amis prüde und scheinheilig sind, wissen doch...