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Kartellprozess: Intel beantragt Verfahrenseinstellung

US-Gericht soll nicht zuständig sein. In dem von AMD angestrengten Verfahren gegen Intel wegen mutmaßlichen Monopolmissbrauchs will Intel den Prozess schnell niederschlagen. Das Gericht sei gar nicht zuständig, behauptet Intel.
/ Nico Ernst
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Derzeit befindet sich das Verfahren in der langwierigen, in den USA üblichen Vorbereitungsphase. Beide Parteien bekriegen sich mit Anträgen zur Zulassung von Beweismitteln, Zeugen und der Eingrenzung des Verfahrens. Intel will dabei sehr enge Grenzen ziehen – so eng, dass der Richter die Hauptverhandlung gar nicht erst eröffnen soll.

Da AMD vor allem seine Geschäfte außerhalb der USA als von Intels Praktiken beeinträchtigt sieht, sei das auch nicht Sache eines Gerichts in den Vereinigten Staaten, so Intels neuer Antrag laut eines Berichts(öffnet im neuen Fenster) von CNET. Bevor sich Intel verteidigen will, soll erst einmal AMD nachweisen, dass ein US-Gericht überhaupt zuständig sei.

AMD hatte gegen Intel im Juni 2005 Klage erhoben, da das Unternehmen befürchtet, dass Intel unter anderem durch überhöhte Preise und durch Vergünstigungen und Drohungen gegenüber PC-Herstellern seine marktbeherrschende Stellung abgesichert hat. Die Klage wurde vom Gericht in Delaware zunächst zugelassen und auch die Herausgabe von Beweismitteln durch 30 andere Firmen ordnete das Gericht auf Antrag von AMD an. Ein Termin für die Hauptverhandlung steht noch nicht fest, wird aber nicht mehr für 2006 erwartet.


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