Bundesnetzagentur will IP-Bitstrom-Zugang erzwingen
Im Gegensatz zum ATM-Bitstrom-Zugang, zu dem der Entwurf einer Regulierungsverfügung bereits am 22. März 2006 veröffentlicht wurde und der in erster Linie für höherwertige Breitbandzugänge gedacht ist, fokussiert der IP-Bitstrom-Zugang(öffnet im neuen Fenster) vornehmlich den Breitband-Massenmarkt.
Mit dem heute veröffentlichten Entwurf würde die Deutschen Telekom verpflichtet werden, einen Zugang zum IP-Bitstrom zu nicht diskriminierenden Bedingungen anzubieten. Die Entgelte müssten dabei vorab von der Bundesnetzagentur genehmigt werden.
Beim Entwurf der Regulierungsverfügung für den ATM-Bitstrom-Zugang hatte die Bundesnetzagentur auf eine Zugangsverpflichtung für die Telekom verzichtet: "Dies liegt unter anderem daran, dass die Deutsche Telekom im Gegensatz zum ATM-Bitstrom-Zugang für den IP-Bitstrom-Zugang bisher freiwillig kein Zugangsprodukt anbietet, das den Kriterien der bereits erfolgten Marktanalyse genügt" , begründete Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur, die vorgesehenen Maßnahmen.
Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Bundesnetzagentur und auf ihren Internetseiten haben jetzt alle interessierten Unternehmen und Verbände die Gelegenheit, innerhalb eines Monats eine Stellungnahme zu dem Entscheidungsentwurf bei der zuständigen Beschlusskammer der Bundesnetzagentur einzureichen.
Mit dem Vorleistungsprodukt Bitstrom-Zugang(öffnet im neuen Fenster) bzw. "Bitstream Access" können Konkurrenten Endkundenzugänge realisieren und dabei in Teilen auf der Telekom-Infrastruktur aufbauen. Anders als bei den bisherigen Vorleistungsprodukten ist dabei auch eine stärkere Produktdifferenzierung möglich und die Anbieter erhalten eine direkte Kundenbeziehung.



