Gerangel um DMB-Lizenzen für Handy-TV
Walk'n Watch hatte den Einspruch gegen die LFK-Entscheidung(öffnet im neuen Fenster) im Wesentlichen damit begründet, dass die achtjährige Laufzeit der Zuweisung nicht vom baden-württembergischen Landesmediengesetz gedeckt sei. Der LFK-Vorstand hat sich dieser Rechtsauffassung nach nochmaliger Überprüfung seiner Entscheidung nicht angeschlossen.
LFK-Präsident Thomas Langheinrich wies nach der Sitzung darauf hin, dass die der Entscheidung über die Zuweisungsdauer zu Grunde liegende Vorschrift des Landesmediengesetzes nach Auffassung des LFK-Vorstands verfassungsgemäß sei. Die Rechtsgrundlage gäbe der LFK Raum für eine Ermessensentscheidung. Der Vorstand habe in seiner Sitzung eingehend die Sach- und Rechtslage überprüft und dabei auch nochmals umfassende Ermessensabwägungen hinsichtlich der Laufzeit der Zuweisung angestellt.
Walk'n Watch hat neben dem Widerspruch zugleich beim Verwaltungsgericht Stuttgart um vorläufigen Rechtsschutz ersucht. Schließt sich das Gericht der Rechtsauffassung der LFK an, kann das Handy-Fernsehen in Stuttgart noch rechtzeitig zur Fußballweltmeisterschaft auf Sendung gehen.
Wer einen entsprechenden Vertrag mit monatlichen Gebühren zwischen 7,- bis 10,- Euro abschließe, könne dann über DMB-fähige Handys vier Fernsehkanäle und zwei neue private bundesweite Hörfunksender empfangen. Zu den Fernsehanbietern zählen das ZDF und N24 sowie Angebote im Zusammenhang mit ProSiebenSat.1 und MTV. Die bundesweite Versorgung soll zunächst in den Ballungsräumen aufgebaut werden.