privatkopie.net: Eine Content-Flatrate ist machbar
Die Nutzung von Tauschbörsen lasse sich genauso wenig verbieten wie privates Kopieren, so der Grundgedanke der Initiative privatkopie.net. Die Aussage des Justizministeriums, mit dem von ihm vorgeschlagenen Verbot könnten Urheber gegen das Kopieren aus Tauschbörsen erfolgreich vorgehen, sei empirisch zu widerlegen. Die Nutzung von Tauschbörsen nehme weiter zu und die Urheber gehen leer aus.
Das ebenfalls vom Justizministerium hervorgebrachte Argument, eine solche Content-Flatrate sei mit dem europäischen Urheberrecht nicht vereinbar, soll das nun in einer englischen Übersetzung vorgelegte, französische Rechtsgutachten zeigen.
In Frankreich hat sich eine breite Allianz von Urhebern, Musikern, Internetnutzern und Verbrauchern zusammengeschlossen, um eine Globallizenz zu fordern, wie die Flatrate dort genannt wird. Das Modell sieht vor, dass das ausschließliche Recht des Urhebers im Online-Bereich gewahrt wird, aber nur kollektiv von einer Verwertungsgesellschaft wahrgenommen werden kann.
Internet Service Provider sollen ihren Kunden die Wahl bieten: Wer urheberrechtlich geschützte Werke tauschen möchte, kann eine Lizenz dafür erwerben, wobei eine Pauschale von fünf bis zehn Euro im Monat als angemessene Vergütung betrachtet wird. Wer nicht tauschen möchte, muss auch nicht zahlen.
Die Verwertungsgesellschaft soll diese Einnahmen dann an die Rechteinhaber ausschütten. Wessen Werke häufiger getauscht werden, erhält eine proportional höhere Auszahlung.
Die französische Allianz von Künstlern und Öffentlichkeit beauftragte den französischen Urheberrechtler Prof. André Lucas von der Universität Nantes zu prüfen, ob eine solche Globallizenz juristisch machbar ist. Ergebnis: Nichts im nationalen oder internationalen Recht steht ihr entgegen. Vielmehr habe sich für vergleichbare Sachverhalte eine Verwertungsgesellschaftspflicht bereits als die für alle Beteiligten beste Lösung erwiesen.
Das Gutachten Peer-to-peer File Sharing and Literary and Artistic Property. A Feasibility Study regarding a system of compensation for the exchange of works via the Internet(öffnet im neuen Fenster) hat nun privatkopie.net(öffnet im neuen Fenster) mit Unterstützung der Europäischen Verbraucherorganisation BEUC(öffnet im neuen Fenster) und der Stiftung Bridge(öffnet im neuen Fenster) ins Englische übersetzen lassen, um es einem breiteren Leserkreis zugänglich zu machen. In einem offenen Brief(öffnet im neuen Fenster) fordern sie die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, die Studie zu prüfen und die Pauschalvergütung fürs Netz in der aktuellen Gesetzgebung zu verwirklichen.
Es sei nicht länger die Frage, ob eine Content-Flatrate möglich ist, sondern was politisch gewollt sei: "... eine datenschutzfreundliche Pauschalvergütung oder eine hochgradig invasive Infrastruktur aus Rechtekontrolltechnologie zur privaten Verwaltung vormals öffentlich geregelter Urheberrechte? Freiheit oder digitaler Stacheldraht?" , so privatkopie.net.



