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Freispruch im Link-Prozess von Alvar Freude bestätigt

Staatsanwaltschaft scheitert vor dem OLG Stuttgart. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart war mit ihrer Revision gegen den Freispruch von Alvar Freude vor dem Oberlandesgericht Stuttgart nicht erfolgreich. Freude wurde Volksverhetzung, Beihilfe zur Volksverhetzung und Beihilfe zur Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen vorgeworfen, doch das Landgericht Stuttgart sprach Freude frei. Das Oberlandesgericht Stuttgart fand daran nichts auszusetzen.
/ Jens Ihlenfeld
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Während das Amtsgericht Stuttgart Alvar Freude zunächst zu 120 Tagessätzen verurteilt hatte, sprach ihn das Landgericht Stuttgart frei, das in zweiter Instanz über die Berufung von Freude entschied. Daraufhin zog die Staatsanwaltschaft vor das Oberlandesgericht Stuttgart, scheiterte dort aber mit ihrem Antrag auf Revision.

Mit mehreren Sperrungsverfügungen hat die Bezirksregierung Düsseldorf verschiedene Access-Provider in Nordrhein-Westfalen dazu aufgefordert, den Zugang zu zwei Internetseiten mit rechtsradikalem Inhalt zu sperren. Alvar Freude hatte dies als Zensur kritisiert, den Fall unter odem.org dokumentiert und dabei auch auf die entsprechenden URLs hingewiesen. Zudem bietet Freude mit FreedomFone einen Dienst an, der Interessierten die Seiten vorliest.

Das Amtsgericht Stuttgart unterstellte Freude, er habe durch das Setzen der Hyperlinks zumindest billigend in Kauf genommen, anderen Zugang zu den entsprechenden Propaganda-Seiten zu verschaffen. Eine Satire oder künstlerische Darstellung sah das Gericht in Freudes Veröffentlichungen nicht.

Sowohl das Landgericht Stuttgart als auch das Oberlandesgericht Stuttgart sahen dies anders, sie sprachen Freude von den Vorwürfen frei. Links auf illegale Seiten seien nicht strafbar, wenn sie im Zuge einer Dokumentation über das Zeitgeschehen bzw. Satire erfolgen, so die Argumentation von Alvar Freude.


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