in2movies: Film-Download-Dienst mit weniger Problemen (Upd.)
In einer E-Mail an seine Kunden bestätigte in2movies technische Probleme, ausgelöst durch das große Interesse. Zwar heißt es, dass nur eine "sehr geringe Anzahl von Nutzern" von den Startschwierigkeiten betroffen gewesen sei, dennoch entschieden sich die Betreiber, den Dienst nach dem Start vom Netz zu nehmen – "zur Sicherung der Qualität und der schnellstmöglichen Problembehebung".
Noch am Karfreitag wurde im zentralen in2movies-Dienst ein Sicherheitsloch geschlossen. Dieses führte auf den Anfangs überlasteten in2movies-Servern dazu, dass einige Nutzer plötzlich Daten anderer Kunden einsehen konnten. Offenbar kam hier etwas bei den User-Sessions durcheinander, die durch das wiederholte Neustarten am ersten Tag sowieso des öfteren unverhofft unterbrochen wurden.
Der in2movies-Client wird zum Erwerb, für die Verwaltung und die Wiedergabe der erworbenen Videos benötigt. Der Windows Media Player soll ebenfalls genutzt werden können, um die auf der Festplatte verbleibenden Kauffilme abzuspielen. Im Test bei Golem.de trat dabei aber ein Fehler auf und die Lizenz musste wieder hergestellt werden, was ohne Kontakt zum telefonisch nicht erreichbaren Kundendienst nur dreimal möglich ist. Das wirft die Frage auf, ob der Kunde wirklich noch Besitzer eines heruntergeladenen Films ist – oder ein Spielball des Rechteverwaltungs-Systems.
"Wie in einer Beta-Phase üblich wird auch in2movies kontinuierlich weiterentwickelt, um so ein Höchstmaß an Komfort und Qualität für die Nutzer bieten zu können", hieß es in einer am 15. April 2006 an die Kunden verschickten E-Mail vom in2movies-Betreiber Arvato mobile, einer Bertelsmann-Arvato-Tochter. Damit trotz der beseitigten Startprobleme auch diejenigen in2movies-Interessierten zum Zuge kommen, die über Ostern nicht an den kostenlosen Harry-Potter-Film herankamen, wurde die Einführungsaktion bis zum 23. April 2006 verlängert.
Nachtrag vom 19. April 2006, um 17:20 Uhr:
Wie in2movies mitteilte, kann der Windows Media Player doch für die Wiedergabe genutzt werden, da die Software ebenfalls auf das Microsoft-DRM zugreift. Im Test bei Golem.de gab es dabei einen Lizenzfehler, das soll aber nicht die Regel sondern eher eine Ausnahme gewesen sein. Die Meldung wurde entsprechend geändert.
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