Volksverhetzung Teil III - Staatsanwalt gegen Alvar Freude
Mit mehreren Sperrungsverfügungen hat die Bezirksregierung Düsseldorf verschiedene Access-Provider in Nordrhein-Westfalen dazu aufgefordert, den Zugang zu zwei Internetseiten mit rechtsradikalem Inhalt zu sperren. Alvar Freude hatte dies als Zensur kritisiert, den Fall unter odem.org dokumentiert und dabei auch auf die entsprechenden URLs hingewiesen. Zudem bietet Freude mit FreedomFone einen Dienst an, der Interessierten die Seiten vorliest.
Das Amtsgericht Stuttgart unterstellte Freude, er habe durch das Setzen der Hyperlinks zumindest billigend in Kauf genommen, anderen Zugang zu den entsprechenden Propaganda-Seiten zu verschaffen. Eine Satire oder künstlerische Darstellung sah das Gericht in Freudes Veröffentlichungen nicht.
Anders urteilte nun das Landgericht Stuttgart, das in zweiter Instanz über die Berufung von Freude zu entscheiden hatte. Links auf illegale Seiten seien nicht strafbar, wenn sie im Zuge einer Dokumentation über das Zeitgeschehen bzw. Satire erfolgen, schreibt Freude unter odem.org. Seine Seite odem.org wurde dabei als eine solche Dokumentation, der Vorlesedienst FreedomFone als Satire eingeschätzt.
Die öffentliche Verhandlung findet am Montag, den 24. April 2006, um 10:00 Uhr beim Oberlandesgericht Stuttgart in Saal 2 statt.
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