BITKOM: Geplantes Umsatzsteuersystem nicht praktikabel
Verband warnt vor hohen Kosten bei Unternehmen durch neues System
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) kritisiert den von der Bundesregierung geplanten Systemwechsel in der Umsatzsteuer, wodurch im Wesentlichen die Eindämmung des Umsatzsteuerbetrugs durch Karussellgeschäfte beabsichtigt ist. Die Pläne der Bundesregierung würden dazu führen, dass es künftig drei verschiedene Umsatzsteuersysteme nebeneinander gebe.
BITKOM-Präsidiumsmitglied Dieter Kempf warnt vor finanziellen Belastungen durch eine Erweiterung des so genannten "Reverse-Charge-Verfahrens": Vielmehr sei die Zusammenarbeit innerhalb der Finanzverwaltung zu verbessern, um Umsatzsteuerbetrug zu verhindern. Der gegenwärtig diskutierte Systemwechsel berge unabsehbare Risiken für die Wirtschaft und die möglichen Mehreinnahmen für den Fiskus seien deutlich geringer als vielfach angenommen.
Im Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung auf die Ausweitung des Reverse-Charge-Verfahrens in der Umsatzsteuer festgelegt. Dazu soll für Umsätze zwischen Unternehmern ab Rechnungsbeträgen von 5.000,- Euro nicht mehr wie bisher der leistende Unternehmer, sondern der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schulden. Der leistende Unternehmer muss in einem solchen Fall eine Netto-Rechnung ausstellen und diese Netto-Umsätze elektronisch an die Finanzverwaltung melden (R-Check). Wenn die Umsatzgrenze von 5.000,- Euro nicht erreicht wird oder aber der Leistungsempfänger kein Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne ist, bleibt es beim geltenden Umsatzsteuersystem. Da außerdem die Sonderregelung für Kleinunternehmer fortbestehen soll, würde es künftig drei verschiedene Umsatzsteuersysteme nebeneinander geben, so der Verband.
Wesentliches Ziel der Umstellung ist es, den Umsatzsteuerbetrug einzudämmen. Aus Sicht der ITK-Industrie sind die neuen Regelungen aber lediglich dazu geeignet, einen Teil des so genannten Karussellbetrugs zu verhindern. Die Aufspaltung von Rechnungen unter die Bagatellgrenze von 5.000 Euro ermögliche nach wie vor Karussellgeschäfte. Zudem drohen mit den geplanten Änderungen neue Betrugsmöglichkeiten, so der BITKOM weiter. Wer sich unrechtmäßig als Unternehmer ausgebe, kann umsatzsteuerfrei Waren einkaufen, ohne sich dafür wie bisher mit dem Finanzamt wegen des Vorsteuerabzugs auseinander setzen zu müssen. Anschließend könne die umsatzsteuerfrei erworbene Ware privat benutzt oder aber weiterverkauft werden.
Nach Berechnungen einer vom Bundesfinanzministerium beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft müsste jedes Unternehmen durchschnittlich 690,- Euro für die Umstellung auf das neue Umsatzsteuersystem aufwenden. An laufenden Mehraufwendungen sollen jährlich nur 70,- Euro pro Unternehmen anfallen. Nach Ansicht des BITKOM ist diese Kostenschätzung aber bei weitem zu niedrig angesetzt.
Problematisch sei auch, dass der Lieferant im Reverse-Charge-Verfahren seinen Abnehmer für steuerliche Zwecke identifizieren muss. Nur, wenn der Abnehmer Unternehmer ist, dürfe er eine Ware oder Leistung ohne Umsatzsteuer beziehen. Entsprechen die Angaben des Abnehmers nicht der Wahrheit, müsse der Lieferant für den Steuerausfall haften.
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absolut zustimm, mir graußt es nur vom lesen, wenn ich mir vorstelle, jetzt auch noch auf...