Störsender gegen Handys in Gefängnissen geplant
Bundesrat beschließt Gesetzesentwurf
Gegen den Einsatz von Handys in Justizvollzugsanstalten (JVA) sollen bald Störsender eingesetzt werden dürfen. Die dazu notwendige Änderung des Telekommunikationsgesetzes wurde jetzt in einem entsprechenden Gesetzentwurf im Bundesrat abgesegnet.
Mit den Handy-Störsendern soll es möglich sein, jeglichen Mobilfunkverkehr zu unterbinden. Der Gesetzentwurf geht auf eine Initiative des baden-württembergischen Justizministers Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP) zurück.
"Alle Bundesländer haben das gleiche Problem", erklärte Goll. "Handys sind im Vollzug zwar schon heute strikt verboten. Dennoch können wir nicht zuverlässig verhindern, dass die immer kleiner werdenden Geräte auf oft abenteuerlichen Wegen an den Kontrollen vorbei in die Anstalten geschmuggelt werden", so Goll weiter.
Mit Handys sei es vielen Gefangenen weiterhin möglich, kriminelle Tätigkeiten auch von der JVA aus zu steuern oder ihre Flucht zu planen, so Goll. Nachdem Anstrengungen in Baden-Württemberg, eingeschmuggelte Mobiltelefone durch spezielle Handy-Suchgeräte aufzuspüren, sich als nur bedingt erfolgreich erwiesen hätten, habe sich die Störung des Empfangs als das einzige effektive Mittel herauskristallisiert, argumentiert Goll.
Bislang ist der Einsatz von Handy-Störsendern in Deutschland rechtswidrig. Bevor die Handy-Störsender im Vollzug nun zum Einsatz kommen können, ist zunächst noch die Entscheidung des Bundestags abzuwarten.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
Mit der Tapete kannst du aber nur die Innenwände tapezieren. Draußen könnte trotzdem...
Warum eigentlich Idiot von Politiker? Solange es genug Handy-Prolls in deutschen...
Dein Name sagt da eigentlich schon Alles. Ich habe eigentlich keinen Bock mehr, mich mit...
Da hast Du recht, denn der Mick hat einfach keine Ahnung.
Schon wieder einer bei dem das Wissen ungekehrt proportional zu dessen...