Softwarepatent des Monats: Kontextmenü
Patentinhaber Philips: Es handelt sich um kein Softwarepatent
Die Kampagne nosoftwarepatents-award hat im März 2006 erstmals ein Softwarepatent des Monats gewählt. Sieger des Negativpreises ist das EU-Patent EP249293 über ein so genanntes "Pop-Out-Kontextmenü". Patentinhaber ist Philips, die darin aber kein Softwarepatent sehen.
Knapp 3.000 Stimmen wurden auf der Website der Kampagne abgegeben, 57 Prozent erhielt das Philips-Patent, das als Monatssieger auch für die Wahl zum "Softwarepatent des Jahres" im Herbst 2006 nominiert ist.
Die Softwarepatentgegner, die die Wahl organisierten, beschrieben das Patent folgendermaßen: "Das Patent bezieht sich auf eine zu den meisten Betriebssystemen und zu unzähligen Softwareprogrammen gehörende Funktion, die mit dem Mauszeiger verknüpft ist: Beim Klick auf die rechte Maustaste erscheint ein Menü, aus dem verschiedene Funktionen ausgewählt werden können."
Philips hat als Inhaber des Patents auf die Nominierung mit einer längeren Stellungnahme reagiert und darin dessen Bezeichnung als Softwarepatent zurückgewiesen und argumentiert, dass das Patent sich nicht auf "Software als solche" beziehe. "Ich fühle mich durch die Nominierung dieses Philips-Patentes geehrt, da es sich tatsächlich nicht um ein Softwarepatent handelt. In den 80er-Jahren, als wir bereits im Geschäft rund um Bildschirme und Unterhaltungselektronik tätig waren, arbeitete ich am 'Viewpoint-Projekt', das darauf ausgerichtet war, die Handhabung komplexer Unterhaltungselektronik zu vereinfachen. Das Ergebnis vierjähriger Arbeit auf diesem Gebiet war eine sehr innovative Technologie für einfach zu benutzende 'Pop-Out-Menüs', die an der Stelle auftauchen, an der ein Mausklick stattfindet - eine sehr große und innovative Verbesserung für Anwender", so der Philips-Erfinder David Clarke in einer Stellungnaheme zur Nominierung des Patents EP249293.
Die Informationskampagne nosoftwarepatents-award geht weiter mit fünf Kandidaten für die Wahl des "Softwarepatentes des Monats April". Darunter finden sich je ein Patent des Softwareherstellers Microsoft, eines gehört dem Technologie-Konzern Fujitsu sowie eines der Techem AG (Wohnungs- und Immobilienwirtschaft). Es handelt sich um die letzten fünf erteilten Softwarepatente des Jahres 2005, so die Betreiber der Kampagne.
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keine dumme Frage. Würde sehr wahrscheinlich von jedem Gericht abgelehnt. Grund: Wird...
Pop-up != Kontextmenu Damit kann durchaus auch einfach das aufklappen eines Menüs bei...