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Verbraucherschützer mahnen Schmidtleins 16fach ab

vzbv fordert schärfere Sanktionsmöglichkeiten im Wettbewerbsrecht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat den Internetanbieter Andreas & Manuel Schmidtlein GbR wegen Wettbewerbsverstößen auf 16 Internetangeboten abgemahnt. Grund dafür sind für den Verbraucher unklare Angaben zu kostenpflichtigen Internetseiten. Der vzbv fordert mit Nachdruck schärfere Sanktionsmöglichkeiten im Wettbewerbsrecht.
/ Ingo Pakalski
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"Der Fall Schmidtlein ist ein Paradebeispiel dafür, dass sich unlauterer Wettbewerb in Deutschland immer noch lohnen kann" , so vzbv-Vorstand Edda Müller. "Solange Gewinne aus unlauterem Handeln bei den Unternehmen verbleiben, können Anbieter, die es darauf anlegen, sich eine goldene Nase verdienen."

Hartnäckigen Verstößen wie im Fall Schmidtlein ist nach Ansicht des vzbv nur durch ein energisches Vorgehen des Gesetzgebers durch härtere Sanktionen zu begegnen. "Wir sind es Leid: Mit dem Hase-Igel-Spiel muss ein für alle Mal Schluss sein" , so Edda Müller. Der vzbv fordert Justizministerin Zypries und Verbraucherminister Seehofer auf, bei der Umsetzung der EU-Richtlinie zu unfairen Handelspraktiken dafür zu sorgen, dass in das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb endlich wirksamere Sanktionen aufgenommen werden. Das Abzocken von Verbrauchern dürfe sich nicht mehr rechnen, fordert der Verband.

"Dazu gehört sowohl eine erleichterte Abschöpfung von Unrechtsgewinnen als auch die Möglichkeit für Verbraucher, Verträge bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht aufzulösen und Schadensersatz zu verlangen" , erklärte der vzbv-Vorstand. Bisher seien Gewinnabschöpfungsansprüche wegen der hohen Beweisanforderungen in der Praxis kaum durchsetzbar. Darüber hinaus bedürfe es einer jederzeitigen Kündigungsmöglichkeit für Abonnementverträge im Internet, ähnlich wie dies das Bundeswirtschaftsministerium in einem Gesetzentwurf für Kurzwahldienste im Mobilfunk vorgeschlagen hat.

In den Verbraucherzentralen und beim Verbraucherzentrale Bundesverband häufen sich Beschwerden über Internetdienste wie www.vornamen-heute.com, www.lehrstellen-heute.com, www.tattoo-heute.com oder www.www.sternzeichen-heute.com, berichtet der Bundesverband. Diese Angebote würden mit "heute gratis!" und der Teilnahme an einem Gewinnspiel beworben.

Tatsächlich verwandelt sich der angebliche "Gratis"-Zugang jedoch nach Ablauf des Anmeldetages in einen kostenpflichtigen Abonnementvertrag mit einer Laufzeit von 24 Monaten für 7,- Euro monatlich bei jährlicher Vorauskasse, bemängeln die Verbraucherzentralen. Über diese kostspieligen Folgen der Anmeldung würden die Internetnutzer lediglich im Kleingedruckten am Ende der Anmeldeseite und unter den so genannten "Teilnahmebedingungen" informiert.


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