Bundesnetzagentur gibt Mobilfunkern letzte Chance
Die Bundesnetzagentur will ab 5. April 2006 diskutieren, ob und wie die Gebühren für Gespräche vom Festnetz zum Handy reguliert werden sollen, sind Gespräche in dieser Richtung doch deutlich teurer als andersherum vom Handy zum Festnetz.
Bereits am 19. Dezember 2005 hatte die Bundesnetzagentur entschieden, dass alle vier Mobilfunknetzbetreiber in Deutschland in diesen Märkten eine beträchtliche Marktmacht haben. Damit muss die Bundesnetzagentur den betroffenen Unternehmen Verpflichtungen auferlegen, die der Marktmacht entgegenwirken. Diese werden in einer Regulierungsverfügung festgelegt.
Der Entwurf der Regulierungsverfügung sieht derzeit unter anderem eine Ex-ante-Entgeltgenehmigung vor. Diese stellt die Behörde aber explizit zur Diskussion und erwägte auch eine Ex-post-Entgeltkontrolle, d.h. die Preise müssten nicht vorab bei der Bundesnetzagentur angemeldet und von dieser genehmigt werden, was die Flexibilität der Anbieter deutlich einschränkt.
Wollen die Mobilfunkanbieter dies verhindern, müssen sie im Anhörungszeitraum Verhandlungsergebnisse präsentieren, die den europäischen Standards bei vergleichbaren Netzbetreibern entsprechen, heißt es von Seiten der Bundesnetzagentur. Dabei sollen die Preise weiterhin in "angemessenen Schritten" sinken.
"Die betroffenen Unternehmen haben noch eine Chance, durch freiwillige Vereinbarungen wie in den vergangenen Jahren zu handeln. Die Frist dazu läuft aber in Kürze aus und durch unsere nationale Konsultation sind für alle Marktteilnehmer jetzt transparente Entscheidungsalternativen angekündigt" , erklärte Bundesnetzagentur-Präsident Matthias Kurth die Situation.



