Auch Google berät die Europäische Digitale Bibliothek
Nachdem die für die Informationsgesellschaft und Medien zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding Anfang März 2006 entsprechende Pläne vorlegte, leitete sie heute die erste Sitzung der entsprechenden Sachverständigengruppe. Diese soll die Kommission in Bezug auf die Online-Bereitstellung des europäischen Kulturerbes beraten.
Das Ziel des Projektes ist klar formuliert: In fünf Jahren soll jeder mit einem Internetanschluss über die Europäische Digitale Bibliothek Zugang zu mindestens 6 Millionen Büchern, Dokumenten und anderen kulturellen Werken haben. Auf der ersten Sitzung der Sachverständigengruppe wurden zunächst die Vorstellungen der Kommission für die Europäische Digitale Bibliothek vorgestellt und ein Rahmen für künftige Gespräche festgelegt.
Außerdem fand ein erster Meinungsaustausch über Fragen des Urheberrechts statt, denn in einer kürzlich durchgeführten Online-Konsultation vertraten Rechteinhaber die Ansicht, dass die geltenden Urheberrechtsvorschriften ausreichend seien und nun vollständig eingehalten und durchgesetzt werden müssten. Kultureinrichtungen verwiesen dagegen auf eine Reihe von Problemen im Zusammenhang mit dem geltenden Urheberrecht, durch die eine effiziente Digitalisierung und digitale Aufbewahrung verhindert werden könnte.
Interessant ist dabei vor allem die Zusammensetzung der Expertengruppe. Obwohl die Kommission mit ihrem Projekt in Konkurrenz zum US-Unternehmen Google tritt, zählt auch der für Europa zuständige Google-Vizepräsident Nikesh Arora mit zu den Beratern. Zudem zählen unter anderem der Gründer des Internet Archive Brewster Kahle, der Chef von Fast Search and Transfer (FAST) John Markus Lervik und Thomson-Chef Franck Dangeard mit zum Beraterstab. Dieser zählt insgesamt 20 Mitglieder(öffnet im neuen Fenster), darunter Fachleute aus Bibliotheken, Archiven und Museen, aber auch von Inhaltsanbietern, IKT-Branchenvertretern sowie aus Forschungs- und Hochschuleinrichtungen. Die Mitglieder werden persönlich für jeweils zwei Jahre ernannt, ihre Wiederernennung ist möglich.
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