Krieg der Äpfel

Apple geht diese Woche vor Gericht

Sowohl das Plattenlabel der Beatles als auch der Hersteller von iPod und iMac heißen Apple. Das führte zu einer Millionenklage, die diese Woche verhandelt wird.

Artikel veröffentlicht am , nz

Am Mittwoch kommt der Fall Apple gegen Apple vor das oberste britische Zivilgericht. Die Ex-Beatles Paul McCartney und Ringo Starr sowie die Witwen von John Lennon und George Harrison verklagen den Hersteller des iPod wegen seines erfolgreichen iTunes Music Store auf Schadensersatz.

Das Plattenlabel der Beatles, Apple Records, ist der Meinung, durch iTunes würde Apple Computer vertragsbrüchig. Die Computerfirma hatte einst 38 Millionen Euro gezahlt und durfte danach zwar ihren Namen behalten, musste aber versichern, sich aus dem Musikgeschäft herauszuhalten. Jetzt könnte es teuer für das Unternehmen werden, denn vor Gericht wird mit einem iPod demonstriert werden, dass Apple sich nicht an die Vereinbarung gehalten hat. Allerdings wird der iPod keinen Beatle-Song abspielen, da dafür die Lizenz besteht.

Alles fing damit an, dass die Beatles 1968 Apple Records gründeten und dafür einen Granny-Smith-Apfel als Logo verwendeten. Auf den Schallplatten war auf der einen Seiten ein ganzer Apfel, auf der anderen eine durchgeschnittene Hälfte zu sehen. Bis heute hat die Firma die Rechte an den Beatles-Produkten. 1976 gründete dann Steve Jobs zusammen mit Steve Wozniak seine Firma Apple Computer mit einem angebissenen Regenbogenapfel-Logo.

Fünf Jahre später wurde Jobs wegen des Namens seiner Firma von den Beatles verklagt, konnte aber mit einer Zahlung von 116.000 Euro eine Einigung erzielen, die beinhaltete, dass er nichts mit Musik zu tun haben dürfe. 1989 gerieten die beiden Firmen wieder aneinander, weil Apple Computer ein Musikprogramm einführte. 1991 einigte man sich mit einer 38-Millionen-Euro-Zahlung an die Plattenfirma darauf, dass diese den Namen für "kreative Musikarbeiten" behalten dürfe, während die Computerfirma "Material und Dienste zur Reproduktion und zum Abspielen derartiger Inhalte" zur Verfügung stellen könne, aber nichts mit Tonträgern zu haben dürfe. Das bezog sich damals auf CDs und Kassetten, jetzt ist allerdings unklar, wie es sich mit digitalen Musikdateien und deren Abspielgeräten verhält. Apple Computer wird argumentieren, dass sein Musikservice lediglich ein Musikdatenübermittler sei.

Am Mittwoch werden die Inhaber der Plattenfirma Apple, Paul McCartney, Ringo Starr, Yoko Ono and Olivia Harrison, nicht persönlich vor Gericht erscheinen, jedoch durch Zeugen wie den Beatles-Manager Neil Aspinall repräsentiert. Für das Computerunternehmen wird dessen Internetvorstand Eddy Cue anwesend sein.

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Stefan B. 31. Mär 2006

ja wie?

SHADOW-KNIGHT 28. Mär 2006

...und hier sind schon Deine Denkfehler und mein Senf dazu: wie von Dir zittiert (s.o...

the real bass 28. Mär 2006

1. Es ging um den Vergleich CD-Player und IPod. 2. Wir werden sehen. Ich finde es...

:-) 28. Mär 2006

Hey du morscher Pfosten... Google ist kein Beweis :-)



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