Wirbel um Tauschportal für WM-Tickets
eBay will Ticketverkauf nicht unterbinden
Am kommenden Montag geht die Tauschbörse für WM-Karten online. Im Hintergrund wird noch kräftig über die Bedingungen des Tauschens gestritten - eBay und WM-OK geben sich stur.
Für Fans, die bei der Vergabe der WM-Tickets leer ausgegangen sind, ist die Vorfreude auf das fußballerische Großereignis getrübt. Doch es besteht Hoffnung, noch kurz vor Toresschluss an Karten zu gelangen, denn die Eröffnung des Tauschportals für WM-Karten durch das WM-Organisationskomitee (OK) steht bevor. Am 27. März ist es so weit. Im Internet auf Fifaworldcup.com gibt es dann die Möglichkeit, Eintrittskarten zurückzugeben oder auf andere Personen zu übertragen.
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Grundsätzlich kann jeder Ticketbesitzer seine Karte ohne Angabe von Gründen dem OK zum Wiederverkauf freigeben. Sollte die direkte Übertragung auf eine Person gewünscht sein, ist allerdings ein konkreter Grund anzugeben, der im jeweiligen Einzelfall vorzuliegen hat. "Direktübertragung auf andere Personen ist nur bei Krankheit, Tod oder ähnlich gelagerten Fällen möglich", sagte OK-Sprecher Stephan Eiermann der Netzeitung. Dadurch solle der freie Wettbewerb um die Eintrittskarten sichergestellt und eine Begünstigung bestimmter Personen ausgeschlossen werden.
Ein weiteres Ziel der Tauschbörse ist die Eindämmung des Schwarzmarkthandels. So findet man selten, aber doch immer wieder überteuerte Tickets beim Online-Auktionsportal eBay. Eiermann: "Der Verkauf über Onlineauktionshäuser wie eBay ist durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich untersagt."
Dennoch könnte ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt/Main dafür sorgen, dass selbst der überteuerte Verkauf von WM-Karten über eBay in Zukunft ohne Einschränkungen erlaubt sein wird. Die Entscheidung soll am 20. April gefällt werden. Dabei wird über die Klage des Fußball-Fans Björn Kracht aus Essen entschieden, dem das Organisationskomitee OK die Umschreibung ersteigerter Karten auf seinen Namen verweigert. Er ersteigerte über eBay Karten für 880,- Euro, die regulär für 110,- Euro verkauft worden waren. Die Anhörung fand bereits am 20. Februar statt.
Im Verfahren hat Amtsrichter Jens Rüger bereits festgestellt, dass es sich bei der Online-Auktion nicht um Schwarzmarkthandel handele. Die rechtliche Grundlage für die Übertragungsverweigerung sieht das OK aber in den AGBs, die auf der Rückseite der Tickets vermerkt sind. Danach soll die Übertragung von Karten eben nur per Zustimmung des OK möglich sein.
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oh man, irgend wie kann ich dir nicht folgen ... ! Du solltest Politiker werden, hättest...
nur eine WM, sonst gar nichts; was immer uns die Kartenverkäufer glauben machen wollen...
Ey Alta, boah, das find ich echt scheisse jetze! Ey mann, du hältst wohl nicht viel von...
...heißt, jeder Politiker kann 100 Spezl-Karten für sich reservieren und jeder Bürger...