Zypries: Bagatellklausel mit CDU/CSU nicht zu machen

Unerlaubte Kopien bleiben auch in geringem Maße strafbar

Das Bundesjustizministerium hat die so genannte Bagatellklausel im Urheberrechtsgesetz gekippt. Damit können weiterhin auch marginale Urheberrechtsverletzungen strafrechtlich verfolgt werden. Bis vor kurzem hatte sich Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) noch öffentlichkeitswirksam dafür stark gemacht, "die Schulhöfe nicht zu kriminalisieren".

Artikel veröffentlicht am ,

"Die Bagatellklausel war mit dem Koalitionspartner nicht zu machen", sagte Brigitte Zypries (SPD), die heute in Berlin den Kabinettsbeschluss für den zweiten Teil der Urheberrechtsnovelle vorgestellt hat, den so genannten "Zweiten Korb". Davon abgesehen ist der Beschluss identisch mit dem Entwurf, den das Bundesjustizministerium (BMJ) im Januar 2005 präsentiert hatte.

"In diesem höchst streitigen Gesetzgebungsverfahren mussten wir in fast jedem Streitfall tragbare Kompromisse ausloten", sagte Zypries den Medienvertretern. So war bisher vorgesehen, dass nicht alle Urheberrechtsverletzungen verfolgt und bestraft werden sollten, wenn sie privaten - also nicht gewerblichen - Zwecken dienen und eine gewisse Bagatellgrenze nicht überschreiten. Diese Bagatellgrenze war nicht genau definiert. "Wer etwa Hunderte von Musiktiteln unerlaubt aus dem Internet herunterlädt, darf nicht mit Straffreiheit rechnen", hatte das Ministerium im Entwurf geschrieben.

Dennoch war die Regelung vor allem bei Rechteverwertern und CDU/CSU auf Kritik gestoßen. Günter Krings, Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für "geistiges Eigentum" im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages, und Steffen Kampeter, Vorsitzender des Dialogforums Musikwirtschaft der CDU, schreiben in einer Stellungnahme, es sei Aufgabe des Gesetzgebers, durch das Urheberrecht den Schutz des geistigen Eigentums genauso sicherzustellen wie beim körperlichen Eigentum: "Die Straffreiheit bei bestimmten Urheberrechtsverletzungen setzt ein unnötiges und falsches Signal." Nun haben sie sich mit ihrem Standpunkt durchgesetzt.

Zypries wies mehrfach darauf hin, dass es weiterhin die Entscheidung der Staatsanwaltschaften sei, ob sie derartige Verstöße in geringem Ausmaß verfolgen oder nicht. Nach Paragraf 153 der Strafprozessordnung kann die Staatsanwaltschaft auf eine Verfolgung verzichten oder das Verfahren einstellen, wenn die Schuld des Täters gering ist oder kein öffentliches Interesse an einer Verfolgung besteht.

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed
Zypries: Bagatellklausel mit CDU/CSU nicht zu machen 
  1. 1
  2. 2
  3. 3
  4. 4
  5.  


Der Gorf 11. Apr 2006

Nein, die Industrie hat unglücklicherweise SO viel Geld, die können jeden kaufen.

Der Gorf 11. Apr 2006

... Das war jetzt ironisch gemeint, oder? Ich meine das mit der GEZ... Die haben ja...

kleinesg 24. Mär 2006

Ich hatte für das Beispiel ausdrücklich identische Güte (= Beschaffenheit...

star1 24. Mär 2006

wenn sie umfassend überwachen können wirds zeit sie ein stück kürzer zu machen.



Aktuell auf der Startseite von Golem.de
Verkaufsverbot
Huawei will 50-Cent-Lizenzgebühr pro AVM-Fritzbox

Huawei hat gerichtlich ein gültiges Verkaufsverbot von Fritzboxen mit Wi-Fi 6 und Wi-Fi 7 durchgesetzt. Es geht um Huaweis Patente für den Standard.

Verkaufsverbot: Huawei will 50-Cent-Lizenzgebühr pro AVM-Fritzbox
Artikel
  1. Eon: Audioversion der Pläne zur Stilllegung von Kernkraftwerk nötig
    Eon
    Audioversion der Pläne zur Stilllegung von Kernkraftwerk nötig

    Das Umweltministerium verlangt aus Barrierefreiheitsgründen eine Audio-Version von Stilllegungsplänen eines Atomkraftwerkes in Schleswig-Holstein.

  2. Future Racing Cable: Modulares USB-Kabel lädt 240 Watt und überträgt 40 GBit/s
    Future Racing Cable
    Modulares USB-Kabel lädt 240 Watt und überträgt 40 GBit/s

    Auf Indiegogo verspricht der Hersteller, dass kein anderes USB-Kabel mehr gebraucht wird. Schließlich sei das Future Racing Cable vielseitig.

  3. Aktienkurs: Microsoft verdrängt Apple als wertvollstes Unternehmen
    Aktienkurs
    Microsoft verdrängt Apple als wertvollstes Unternehmen

    Microsoft hat Apple als wertvollstes börsennotiertes Unternehmen der Welt überholt.

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • ASRock RX 7900 XTX 1.039,18€ • PS5 + Spider-Man 2 569€ • AMD Ryzen 9 5950X 379€ • Switch-Controller 17,84€ • AOC 27" QHD 165Hz 229€ • Steelseries -64% • Corsair -39% • 3 Spiele für 49€ [Werbung]
    •  /