Zypries: Bagatellklausel mit CDU/CSU nicht zu machen
Kopierschutz umgehen bleibt verboten
Weiterhin verboten wird es bleiben, einen wirksamen Kopierschutz zu umgehen, auch wenn das zu dem Zweck geschieht, eine Privatkopie von einem Werk herzustellen. Das BMJ ist der Ansicht, dass die EU-Richtlinie dies zwingend vorschreibt und es kein Recht auf eine Privatkopie gibt. Auf Fälle angesprochen, in denen auf einer CD zwar angegeben ist, dass sie mit einem Kopierschutz ausgerüstet ist, dieser aber nicht wirksam wird, weil etwa ein Windows-Kopierschutz auf einem Apple-Computer nichts ausrichtet, sagte Zypries: "Eine solche CD gilt nicht als kopiergeschützt." Sie gehe aber davon aus, dass in "99,9 Prozent der Fälle", in denen auf einer CD angegeben ist, dass sie einen Kopierschutz enthält, dieser auch funktioniert.
Zum gestern in Frankreich verabschiedeten Gesetz, das es gestattet, Kopierschutz zu umgehen, um Musik und Filme auf verschiedenen Playern abspielen zu können, sagte Zypries, sie gehe davon aus, dass es keinen Bestand haben werde. Ich habe kürzlich meinen französischen Kollegen getroffen und teile seine Einschätzung, dass das gegen Europarecht verstößt, und er sagte mir, dass er sich dafür einsetzen werde, dass das französische Gesetz geändert wird."
Pauschalvergütung bleibt - aber anders als bisher
Erhalten bleiben soll die so genannte Pauschalvergütung. Das bedeutet, dass Hersteller - und damit letztlich auch die Kunden - eine Vergütung auf Geräte und Speichermedien zahlen müssen, die "tatsächlich und in nennenswertem Umfang für zulässige Privatkopien genutzt werden", also etwa CD-Rohlinge oder Drucker. Bisher gilt die Bestimmung, dass diese Geräte und Speichermedien zur Vervielfältigung bestimmt sein müssen. Von nun an soll durch Marktforschung herausgefunden werden, ob und in welchem Umfang sie genutzt werden. "Damit kann schneller geklärt werden, ob eine Vergütungspflicht besteht", sagte Zypries. Das habe Vorteile für Urheber, die schneller ihre Abgaben bekommen, statt sich jahrelang vor Gericht streiten zu müssen. Auch die Gerätehersteller profitierten, da sie nicht mehr so lange Rückstellungen bilden müssten für den Fall, dass ein bestimmtes Gerät nach langem Streit als vergütungspflichtig eingestuft wird.
Die Höhe der Abgabe sollen die beteiligten Parteien aushandeln, also die Hersteller und die Verwertungsgesellschaften, die für die Urheber und Rechteinhaber die Vergütungen einnehmen und verteilen. Gleichzeitig sollen die Abgaben in keinem Fall mehr als fünf Prozent des Verkaufspreises des jeweiligen Geräts betragen. Das hätten Nachverhandlungen nach der CeBIT 2005 ergeben, die auf Drängen des Ex-Kanzlers Gerhard Schröder (SPD) mit dem Bitkom aufgenommen wurden, dem Interessenverband der Gerätehersteller.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
Zypries: Bagatellklausel mit CDU/CSU nicht zu machen | Zypries: Bagatellklausel mit CDU/CSU nicht zu machen |
Nein, die Industrie hat unglücklicherweise SO viel Geld, die können jeden kaufen.
... Das war jetzt ironisch gemeint, oder? Ich meine das mit der GEZ... Die haben ja...
Ich hatte für das Beispiel ausdrücklich identische Güte (= Beschaffenheit...
wenn sie umfassend überwachen können wirds zeit sie ein stück kürzer zu machen.