Französisches Gesetz gegen DRM und Tauschbörsen
Mit 296 zu 193 Stimmen stimmte das Parlament schließlich für den umstrittenen Gesetzesentwurf, der im Mai 2006 noch vom Senat genehmigt werden muss. Er sieht vor, dass DRM-Systeme zum Zweck der Transkodierung umgangen werden dürfen. Das bedeutet, dass Nutzer Musik, die sie legal etwa in Apples iTunes Musicstore erworben haben, ins MP3-Format umwandeln dürfen, um sie auch auf anderen Musikplayern als Apple iPod abzuspielen. Bisher konnten die mit dem "Fair-Play" genannten Apple-DRM-System ausgerüsteten Songs und Filme nur auf dem iPod abgespielt werden. Die Regelungen gelten für alle Anbieter und DRM-Systeme, also auch für Microsofts Windows-Media-Format oder Sonys Atrac.
Das bedeutet jedoch nicht, dass alle Inhalte frei angeboten werden dürfen. Im Gegenteil: Wer Software anbietet, die "offensichtlich darauf ausgerichtet ist", unautorisierten Zugang zu geschützten Werken zu ermöglichen, kann mit einer Geldstrafe von bis zu 300.000 Euro und drei Jahren Haft bestraft werden. Dieser Teil des Gesetzes ist nicht nur wegen seiner drakonischen Strafen besonders umstritten, sondern auch, weil Kritiker davon ausgehen, dass er so ausgelegt werden kann, dass alle Tauschbörsensoftware davon betroffen ist. Wegen der offensichtlichen Lobby-Anstrengungen, mit denen er vor allem vom Unterhaltungskonzern Vivendi-Universal durchgesetzt wurde, wird er "Vivendi-Klausel" genannt.
Apple-Sprecherin Natalie Kerris sagte, das Gesetz werde zu "staatlich unterstützter Piraterie" führen. "Wenn das durchgeht, werden legale Musikverkäufe genau in dem Moment abstürzen, in dem legale Alternativen bei den Kunden gegenüber Piraterie die Oberhand gewinnen", äußerte sich Kerris gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters(öffnet im neuen Fenster). Allerdings sei es wahrscheinlich, dass Apple durch das neue Gesetz mehr iPods verkaufen werde. "Die iPod-Verkäufe werden steigen, wenn Nutzer ihre 'interoperable' Musik, die nicht angemessen geschützt werden kann, darauf überspielen", sagte Kerris und ergänzte: "Kostenlose Filme für iPods sind sicher nicht mehr weit."
Die französische Regierung begründet ihre Initiative damit, dass sie Firmen kein Quasi-Monopol beim Verkauf von Musik und anderen Inhalten gestatten will. Das ist ihrer Ansicht nach dann der Fall, wenn Firmen darüber bestimmen können, mit welchen Geräten und mit welcher Software Nutzer ihre legal erworbenen Musikstücke, Filme, eBooks und anderes nutzen dürfen.
"Diese Bestimmungen, von denen wir hoffen, dass sie von anderen Ländern übernommen werden, vor allem auch auf EU-Ebene, sollen verhindern, dass sich ein Monopol beim Angebot von Online-Kultur herausbildet", sagten die Parlamentsabgeordneten für die Regierungspartei UDP, Richard Cazenave und Bernard Carayon, in einer Stellungnahme. Die EU-Urheberrechtsrichtlinie verbietet es, so genannte wirksame technische Schutzmaßnahmen zu umgehen.
Durch das französische Gesetz werden auch neue Sanktionen eingeführt. So müssen Nutzer, die dabei erwischt werden, illegal Daten aus dem Internet zu laden, mit 38,- Euro Strafe rechnen; wenn sie auch Daten anbieten, sind es 150,- Euro. Wer Software programmiert oder Informationen darüber verbreitet, wie DRM-Systeme umgangen werden, muss mit bis zu 3.750,- Euro Geldstrafe rechnen, wer derartige Software öffentlich anbietet, mit einer Geldstrafe von bis zu 30.000,- Euro und sechs Monaten Haft.
Zugleich soll das Gesetz erlauben, Privatkopien von legal erworbenen Inhalten zu machen, wobei noch nicht darüber entschieden wurde, wie viele Kopien es sein dürfen. Die sehr umstrittene Regelung, mit der grundsätzlich Kopien von DVDs verboten werden sollten, wurde vorläufig auf Eis gelegt. Darüber soll später abgestimmt werden. [von Matthias Spielkamp]
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