Urheberrecht: Zypries streicht Bagatellklausel

Kopien auch im kleinen Maßstab eine Straftat

Justizministerin Zypries legt heute einen Regierungsentwurf für den zweiten Korb der Urheberrechtsnovelle vor. Darin wird die noch im Referentenentwurf vorhandene Bagatellklausel gestrichen sein, meldet das Handelsblatt vorab. Damit hätten sich Musik- und Filmindustrie mit ihren Forderungen durchgesetzt, denn ursprünglich war geplant, Kopien in kleinen Mengen von der Strafe auszunehmen.

Artikel veröffentlicht am ,

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) will Raubkopien künftig generell unter Strafe stellen - auch in so genannten Bagatellfällen. Die Ministerin habe eine anders lautende Klausel aus ihrem neuen Gesetzesentwurf gestrichen, berichtet das Handelsblatt. Mit der Klausel hatte Zypries beabsichtigt, Urheberrechtsverletzungen von der Strafe auszunehmen, wenn nur wenige Kopien angefertigt wurden und es nur um den privaten Gebrauch ging. Das Kabinett soll den neuen Entwurf der Zeitung zufolge am Mittwoch verabschieden.

Bisher gilt der Grundsatz, dass Kopien für den privaten Gebrauch auch ohne Zustimmung des Inhabers der Urheberrechte erlaubt sind. Im Gegenzug wird beim Kauf von Geräten oder Medien, die eine Vervielfältigung von Inhalten erlauben, eine Gebühr erhoben, die an die Rechteinhaber ausgeschüttet wird. Allerdings wurde diese Regelung mit dem ersten Korb der Urheberrechtsnovelle bereits stark eingeschränkt, lässt sich diese Privatkopie doch durch den Einsatz von Kopierschutzsystemen ausschalten.

Mit der geplanten Bagatellklausel im zweiten Korb sollte eigentlich der realen Situation Rechnung getragen und die Justiz vor Überlastung geschützt werden. Doch die Regelung stieß auf heftige Kritik von Seiten der Filmverbände und Teilen der Union. Sie schaffe rechtsfreie Räume, hieß es. So sei das heimliche Aufzeichnen eines Films im Kino per Handy zwar künftig rechtswidrig, aber keine Straftat.

Nun hat Zypries dem Bericht zufolge dem Druck nachgegeben und die Klausel aus ihrem Entwurf gestrichen. Eine Hoffnung bleibt den Gelegenheitskopierern aber: Die Staatsanwaltschaft hat immer noch die Möglichkeit, Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen.

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V wie ... 24. Mär 2006

Solange analoge Aufnahmen keinen wirksamen Kopierschutz haben sind sie vermutlich auch...

RunningMan 24. Mär 2006

Die machen sich meiner Meinung nach dann genauso strafbar denn der Gesetzgeber und die...

Zitronensorbet 23. Mär 2006

Fass dir mal an die Birne!

BG.. 22. Mär 2006

Hi, also 1. Wenn ein aktueller Film zum download angeboten wird musst du davon ausgehen...



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