Grüne rügen Berliner Umsetzung des Elektroaltgeräte-Gesetzes
Das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)(öffnet im neuen Fenster) tritt am 24. März 2006 in Kraft. Es besagt unter anderem, dass dann alle Elektroaltgeräte einer Verwertung zugeführt werden müssen. Die Grünen behaupten, dass es zudem kein System für die haushaltsnahe Sammlung der Elektrokleingeräte gibt, obwohl das Gesetz dies vorschreibe.
Stattdessen wolle die BSR, dass die Bevölkerung ihre aussortierten Kleingeräte(öffnet im neuen Fenster) zu einem der 15 städtischen Recyclinghöfe(öffnet im neuen Fenster) transportieren soll, die aber nach Darstellung der Grünen überwiegend verkehrsungünstig gelegen seien, wenn man mit Bus und Bahn anreisen wolle. Man befürchtet deshalb, dass alte Elektrokleingeräte auch weiterhin im Hausmüll landen.
In Berlin fallen pro Jahr rund 10.000 Tonnen Elektronikschrott an. Bündnis 90/Die Grünen verlangen, dass neben einer Kampagne für die Bevölkerung auch eine haushaltsnahe und verbraucherfreundliche Sammlung organisiert wird.
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