US-Gericht weist GPL-Verbot zurück

Die GPL verstößt nicht gegen Kartellgesetze

Daniel Wallace wollte per Gericht die GNU General Public License (GPL) verbieten lassen. Diese verstoße gegen das Kartellrecht, da die Free Software Foundation (FSF) versuche, auf diesem Wege Preise für Software festzuschreiben. Das Gericht mochte dieser Idee nicht folgen.

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Daniel Wallace, der die FSF im US-Bundesstaat Indiana verklagt hat, argumentierte, die FSF sei Verträge mit individuellen Software-Entwicklern sowie kommerziellen Distributoren wie Red Hat oder Novell eingegangen bzw. habe mit diesen konspiriert, um die Preise für Computersoftware künstlich festzuschreiben. Um dies zu erreichen, habe die FSF zum Einsatz der GNU General Public License aufgerufen.

Da die GPL nach Ansicht von Wallace einen Preis für Software festschreibe, verringere sie die Möglichkeit für individuelle Software-Entwickler, mit der Entwicklung oder dem Verkauf von Software im freien Wettbewerb konkurrieren zu können. Programmierer Wallace sieht seine eigene Möglichkeit, mit der Entwicklung von Software Geld zu verdienen, zerstört.

Er zog daher vor Gericht, um die GPL verbieten zu lassen - und scheiterte. Wallace habe keine Verletzung des Kartellrechts aufzeigen können. Das Gericht folgte daher der FSF, die eine Abweisung der Klage beantragt hatte. Darüber hinaus untersagte das Gericht dem Kläger, seine Klage nochmals nachzubessern, denn dies hatte der Kläger wiederholt getan, um eine Abweisung in letzter Sekunde abzuwenden.

Das Urteil wurde bei Groklaw veröffentlicht.

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Tekl 22. Mär 2006

Nun, der Programmautor fühlt sich durch OpenSource bedroht. Ich wollte damit eigentlich...

Kompottkin 22. Mär 2006

Nun, der Kapitalismus basiert jedenfalls darauf, daß er alle Interaktionen zwischen...

Kompottkin 22. Mär 2006

Ich nehme mal an, daß Du von Software redest, deren Verbreitung der GNU GPL unterliegt...

Kompottkin 22. Mär 2006

Aus § 8(2) MarkenG: »Von der Eintragung ausgeschlossen sind Marken ... die ausschlie...



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