EU-Kommission: Elektronische Unterschrift wird kaum genutzt

Insellösungen durch wenig Standardisierung

Mittlerweile haben alle 25 Mitgliedsstaaten die EU-Richtlinie zur Anerkennung von elektronischen Unterschriften in nationales Recht umgesetzt - nur der Gemeinschaftsgedanke ist dabei bislang auf der Strecke geblieben - eine grenzüberschreitende Anwendung der Technologie findet in der EU nach einer Untersuchung der EU-Kommission kaum statt.

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Grund ist eine mangelnde Standardisierung. Dadurch haben sich bei Anwendungen elektronischer Signaturen zahlreiche Insellösungen ergeben, bei denen die Zertifikate nur für eine einzige Anwendung benutzt werden können.

In den kommenden Monaten will die EU-Kommission deshalb mit den Mitgliedsstaaten und Experten beraten und prüfen, ob es sinnvoll ist, eine stärkere Standardisierung im Bereich von elektronischen Unterschriften voranzutreiben. Bis Ende 2006 will die Kommission dann einen Bericht über mögliche EU-einheitliche Standards für elektronische Unterschriften vorlegen.

Neben der mangelnden grenzübergreifenden Benutzung sei auch die Zahl der Software, die elektronische Unterschriften nutzt, hinter den Erwartungen der EU-Kommission zurückgefallen.

Ein Grund, den der Bericht anführt, ist die Komplexität der PKI-Technologie, die beim Einsatz elektronischer Signaturen eingesetzt wird. Ein weiterer Grund sei der Aufwand bei der Archivierung elektronisch unterzeichneter Dokumente, der als zu komplex und unsicher gilt. Gesetzliche Verpflichtungen zur Aufbewahrung von Dokumenten bis zu 30 Jahre würden kostspielige und umständliche Techniken erfordern, um die Lesbarkeit und die Verifizierung während eines solch langen Zeitraums sicherzustellen.

Viviane Reding, Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien, sagte: "Es gibt noch viel zu tun, damit elektronische Unterschriften auch grenzüberschreitend anerkannt werden. Möglicherweise ist eine Anpassung der betreffenden EU-Richtlinien erforderlich, um auf technologische und wirtschaftliche Entwicklungen zu reagieren."

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