Urheberrechtsstreit - Google erringt Sieg vor Gericht

Gericht weist Klage ab: Googles Cache-Funktion verletzt kein Urheberrecht

Google musste sich in den USA jüngst verschiedenen Urheberrechtsverstößen erwehren, konnte aber nun in einem weiteren Fall wieder einen Sieg erringen. Ein US-Bezirksgericht wies eine Klage ab, in der dem Suchmaschinenbetreiber eine Urheberrechtsverletzung auf Grund von Googles Cache-Funktion vorgeworfen wurde. In einem Verfahren vom Februar 2006 verlor Google, weil das zuständige Gericht Googles Bildersuche als Urheberrechtsverletzung einstufte.

Artikel veröffentlicht am ,

Gordon Roy Parker hatte bereits 2004 am US-Bezirksgericht von Philadelphia Klage gegen Google eingereicht. Darin wirft er dem Suchmaschinenbetreiber vor, seine Inhalte per Cache-Funktion auf den Google-Servern zu speichern und diese anderen zur Verfügung zu stellen. Neben Teilen der Webseite von Parker habe Google auch seine Usenet-Beiträge archiviert, womit Parker sein Urheberrecht verletzt sieht. Parker stört sich an der von Google als Zwischenspeicher verwendeten Cache-Funktion, womit etwa Webseiten aufgerufen werden können, falls diese nicht mehr erreichbar sind.

Das Bezirksgericht wies die Klage von Parker nun ab und sieht in einem maschinell arbeitenden Cache keinen Urheberrechtsverstoß, berichtet das Wall Street Journal. Das Gericht bewertete die Cache-Funktion als Datenweitergabe und damit agiere Google nicht anders als ein Internetanbieter, der Daten an den Nutzer weiterreicht und diese Informationen dazu zwischenspeichert.

Während im Januar 2006 ein Gericht in einem ähnlich gelagerten Fall zu Gunsten von Google entschied, verlor der Suchmaschinenprimus in einem anderen Verfahren. Im letzteren Fall ging es darum, dass Google Minibildchen über seine Bildersuche bereitgestellt haben. Hier entschied das Gericht im Februar 2006, dass es sich dabei um eine Urheberrechtsverletzung handelt. In dem Verfahren vom Januar 2006 ging es wie im aktuellen Fall gleichfalls um die Cache-Funktion und den Vorwurf, dass dies einen Urheberrechtsverstoß darstelle. In der aktuellen Gerichtsentscheidung wurde auf das Urteil vom Januar 2006 Bezug genommen, als Google von den Vorwürfen freigesprochen wurde.

Parker will den Gerichtsentscheid anfechten und in Berufung gegen. Nach seiner Auffassung basiert Googles gesamtes Geschäftsprinzip darauf, Inhalte anderer Leute gratis zu verteilen, erklärte Parker gegenüber dem Wall Street Journal.

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chris109 25. Mär 2006

Wir brauchen darüber nich zu diskutieren. Ich bin kein Anwalt und Du auch nicht. Es ist...

userid 19. Mär 2006

Sehr gut passen tut hier diese mir ebend dazu eingefallene Lektüre: http://geek.ge.funpic...

nergal 18. Mär 2006

Ich könnte also in den USA das TimesMagazin kaufen und es in eine Reproduziermaschine...

wolfgang 17. Mär 2006

mmh wie bekomme ich eine robots.txt speziell auf meine gästebuch eintrag ans laufen? und...



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