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Keine legalen Tauschbörsen in Frankreich

Parlament lehnt Kulturflatrate nach langer Debatte ab. Nach tagelangem Hin und Her hat das französische Parlament entschieden: Es wird keine Kulturflatrate und keinen legalen Dateitausch urheberrechtlich geschützten Materials geben. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde abgelehnt.
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Die französische Nationalversammlung hat nach fast 20-stündiger Debatte eine Urheberrechtsnovelle abgelehnt, die eine so genannte Globallizenz vorsah. Diese pauschale monatliche Abgabe sollte den privaten Download von Sound- und Videodateien aus Tauschbörsen legalisieren.

Beobachter sprachen von einer "Achterbahnfahrt": Im Dezember war die Globallizenz zunächst vom Parlament gebilligt worden. Nach Protesten der französischen Musik- und Filmindustrie kam das Gesetz jedoch erneut auf den Prüfstand.

Am Montag entfernte die Regierung den entsprechenden Passus zunächst aus der Gesetzesvorlage und nahm ihn am Mittwoch wegen verfassungsrechtlicher Bedenken wieder auf. Als die Vorlage dann am Donnerstag in der Abgeordnetenkammer erneut zur Abstimmung kam, votierte die Mehrheit der Abgeordneten gegen die Novelle.

Die Sozialisten, Kommunisten, die Grünen sowie die bürgerlich-liberale Partei UDF blieben der Abstimmung aus Protest fern. Sie werfen der Regierung wegen der Winkelzüge der letzten Tage Aushöhlung des parlamentarischen Rechts vor.


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