Bundesnetzagentur: Schlichtungsstelle geht online
Auf den Seiten der Bundesnetzagentur finden sich unter anderem Informationen zur Schlichtung und ein Antragsformular zum Ausdrucken für das schriftliche Verfahren.
Die 1999 eingesetzte Schlichtungsstelle(öffnet im neuen Fenster) hat die Aufgabe, auf Grundlage des § 35 Abs. 1 der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung in einem Mediationsverfahren Streitigkeiten zwischen Endkunden und Telekommunikationsanbietern beizulegen. In diesem Rahmen entwickelt sie, wenn Endkunde und Anbieter freiwillig an der Mediation teilnehmen, einen Schlichtungsvorschlag zur Streitbeilegung.
In den letzten rund sieben Jahren hat die Schlichtungsstelle 1.164 Verfahren durchgeführt. In rund 72 Prozent der Fälle war sie mit ihren Schlichtungsvorschlägen erfolgreich.
- Anzeige Hier geht es zur AVM Fritzbox 7590 AX bei Amazon Wenn Sie auf diesen Link klicken und darüber einkaufen, erhält Golem eine kleine Provision. Dies ändert nichts am Preis der Artikel.



