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Bundesnetzagentur: Schlichtungsstelle geht online

Schlichtungsverfahren können per Internet abgewickelt werden. Die "Schlichtungsstelle Telekommunikation" der Bundesnetzagentur ist auch online erreichbar. Seit heute sind bei Schlichtungsverfahren die Antragstellung, alle weiteren Verfahrensschritte und die Verfahrensstandabfrage online möglich.
/ Jens Ihlenfeld
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Auf den Seiten der Bundesnetzagentur finden sich unter anderem Informationen zur Schlichtung und ein Antragsformular zum Ausdrucken für das schriftliche Verfahren.

Die 1999 eingesetzte Schlichtungsstelle(öffnet im neuen Fenster) hat die Aufgabe, auf Grundlage des § 35 Abs. 1 der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung in einem Mediationsverfahren Streitigkeiten zwischen Endkunden und Telekommunikationsanbietern beizulegen. In diesem Rahmen entwickelt sie, wenn Endkunde und Anbieter freiwillig an der Mediation teilnehmen, einen Schlichtungsvorschlag zur Streitbeilegung.

In den letzten rund sieben Jahren hat die Schlichtungsstelle 1.164 Verfahren durchgeführt. In rund 72 Prozent der Fälle war sie mit ihren Schlichtungsvorschlägen erfolgreich.


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