Datenschützer: Informationelle Selbstbestimmung gestärkt
Die Richter hätten in dem Urteil deutlich gemacht, dass Fernmeldedaten eine erhöhte Schutzwürdigkeit besitzen. Zwar sei der besondere Schutz von Telekommunikationsdaten nach dem Urteil des Karlsruher Gerichts nun nicht mehr auf das Fernmeldegeheimnis gestützt. Jedoch fordere das Urteil deutlich, dass bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit eines staatlichen Zugriffs die erhöhte Schutzwürdigkeit dieser Daten besonders zu berücksichtigen sei.
Schaar sagte, "damit setzt das Bundesverfassungsgericht in erfreulicher Weise seine Rechtsprechung zur Stärkung der Persönlichkeitsrechte fort".
Das Gericht hatte der Verfassungsbeschwerde einer Richterin stattgegeben, deren PC-Daten bei einer Durchsuchung beschlagnahmt worden waren. In dem Fall hatte die Staatsanwaltschaft wegen einer möglichen Verletzung des Dienstgeheimnisses ermittelt. Ein solcher Verdacht reicht nach Ansicht der Karlsruher Richter aber nicht aus, um Daten zu beschlagnahmen. Lediglich bei schweren Verbrechen ist die Verletzung der informationelle Selbstbestimmung zulässig, urteilten sie.
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