Datenschützer: Informationelle Selbstbestimmung gestärkt

Peter Schaar lobt Urteil des Verfassungsgerichts zu Telekommunikationsdaten

Der Datenschutzbeauftragte hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Beschlagnahme von Telekommunikationsdaten gelobt. Zwar würden Verkehrsdaten der Telekommunikation, die ein Teilnehmer auf seinem Computer gespeichert hat, künftig nicht mehr unter das Fernmeldegeheimnis fallen, die Rechte der Bürger auf informationelle Selbstbestimmung seien aber gestärkt worden.

Artikel veröffentlicht am , nz

Die Richter hätten in dem Urteil deutlich gemacht, dass Fernmeldedaten eine erhöhte Schutzwürdigkeit besitzen. Zwar sei der besondere Schutz von Telekommunikationsdaten nach dem Urteil des Karlsruher Gerichts nun nicht mehr auf das Fernmeldegeheimnis gestützt. Jedoch fordere das Urteil deutlich, dass bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit eines staatlichen Zugriffs die erhöhte Schutzwürdigkeit dieser Daten besonders zu berücksichtigen sei.

Schaar sagte, "damit setzt das Bundesverfassungsgericht in erfreulicher Weise seine Rechtsprechung zur Stärkung der Persönlichkeitsrechte fort".

Das Gericht hatte der Verfassungsbeschwerde einer Richterin stattgegeben, deren PC-Daten bei einer Durchsuchung beschlagnahmt worden waren. In dem Fall hatte die Staatsanwaltschaft wegen einer möglichen Verletzung des Dienstgeheimnisses ermittelt. Ein solcher Verdacht reicht nach Ansicht der Karlsruher Richter aber nicht aus, um Daten zu beschlagnahmen. Lediglich bei schweren Verbrechen ist die Verletzung der informationelle Selbstbestimmung zulässig, urteilten sie.

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed


Onkelele 04. Mär 2006

Wahrscheinlich brauchen sie neue PCs um sie bei Ebay zu verhökern. Darf natürlich keiner...

Onkelele 04. Mär 2006

zunächst einmal lese bitte die Rückseite eines Steuerbescheids oder -schätzung. Du...

yrthy 04. Mär 2006

tjo genau das ist ja auch die gesetzteslage, nur ist logischerweise die schwelle für ein...

cef 03. Mär 2006

Und wer verschlüsselt, hat was zu verstecken, oder? Daten verschlüsseln zu müssen, damit...



Aktuell auf der Startseite von Golem.de
Aktienkurs
Microsoft verdrängt Apple als wertvollstes Unternehmen

Microsoft hat Apple als wertvollstes börsennotiertes Unternehmen der Welt überholt.

Aktienkurs: Microsoft verdrängt Apple als wertvollstes Unternehmen
Artikel
  1. Massenverkäufe: Teslas sind nicht mehr Hertz' Sache
    Massenverkäufe
    Teslas sind nicht mehr Hertz' Sache

    Der Autovermieter Hertz trennt sich von Teilen seiner Tesla-Flotte und anderen Elektroautos und setzt stattdessen auf Verbrennerfahrzeuge.

  2. Future Racing Cable: Modulares USB-Kabel lädt 240 Watt und überträgt 40 GBit/s
    Future Racing Cable
    Modulares USB-Kabel lädt 240 Watt und überträgt 40 GBit/s

    Auf Indiegogo verspricht der Hersteller, dass kein anderes USB-Kabel mehr gebraucht wird. Schließlich sei das Future Racing Cable vielseitig.

  3. Verkaufsverbot: Huawei will 50-Cent-Lizenzgebühr pro AVM-Fritzbox
    Verkaufsverbot
    Huawei will 50-Cent-Lizenzgebühr pro AVM-Fritzbox

    Huawei hat gerichtlich ein gültiges Verkaufsverbot von Fritzboxen mit Wi-Fi 6 und Wi-Fi 7 durchgesetzt. Es geht um Huaweis Patente für den Standard.

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • Lenovo 34" 21:9 Curved WQHD 299€ • ASRock RX 7900 XTX 1.039,18€ • Amazon-Geräte -50% • Acer 34" OLED UWQHD 175Hz 999€ • PS5 + Spider-Man 2 569€ • AMD Ryzen 9 5950X 379€ • Switch-Controller 17,84€ • AOC 27" QHD 165Hz 229€ • Corsair -39% • 3 Spiele für 49€ [Werbung]
    •  /